AMA
Teilnehmer

Herkunft

Wer aufs AMA-Gütesiegel schaut, schaut auf gesicherte Herkunft.

Fleisch darf nur dann ein rot-weiß-rotes AMA-Zeichen tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Diese umfassende Herkunftsregelung gilt auch für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss bei Produkten mit den rot-weiß-roten AMA-Zeichen in einer heimischen Molkerei erfolgen. Für Eier mit den rot-weiß-roten AMA-Zeichen gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel, die mit den rot-weiß-roten AMA-Zeichen ausgezeichnet sind, werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen. 

Jedes Rind erhält spätestens sieben Tage nach seiner Geburt zwei Ohrmarken
Ohrmarken am Schwein
Gütesiegel