Tiertransport:

Vorgaben und Richtlinien

im Überblick

Tiertransport in Österreich

Tiertransport ist immer ein notwendiges Übel. Deshalb ist es auch ein besonders sensibles Thema. Umso wichtiger ist es, dass Tiere so fachgerecht, umsichtig und schonend wie möglich transportiert werden. Um das sicherstellen zu können, gibt es eine eigene AMA-Richtlinie „Tiertransport“.

Tiertransport: Wer und warum?

Die am häufigsten transportierten Nutztiere sind Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen und Pferde.

Die häufigsten Transportgründe sind die Schlachtung der Tiere, die Milchproduktion, die Zucht und (vor allem bei Pferden) Sport und Freizeitaktivitäten.


Rinder werden für die Fleischproduktion transportiert sowie für die Milchproduktion von und zu den Milchviehbetrieben.

Bei Schweinen ist der Grund für den Transport hauptsächlich die Fleischproduktion.

Geflügeltransporte sind häufig, da Geflügel in großen Mengen gehalten wird.

Schafe und Ziegen werden vergleichsweise selten transportiert.

Beim Transport von Pferden geht es weniger um landwirtschaftliche Zwecke, sondern vor allem um Sport und Freizeitaktivitäten.

Gesetzliche Vorgaben für den Tiertransport

Für europaweit einheitliche Regeln beim Tiertransport gibt es die Verordnung (EG) Nr. 1/2005.


Darüber hinaus existiert in Österreich ein eigenes Tiertransportgesetz 2007.


  • Die Transportdauer

    Beim Tiertransport wird zwischen Kurz- und Langstrecke unterschieden. Transporte bis 8 Stunden gelten als Kurzstrecke. Ab 8 Stunden Transportdauer spricht man von Langstrecke. Der Langstreckentransport ist im AMA-Gütesiegelprogramm verboten.


    Die Beförderungsdauer für Schlachttiere innerhalb Österreichs darf laut Gesetz 4,5 Stunden nicht überschreiten. Die Gesetzgebung räumt jedoch ein, dass aus geographischen, strukturellen oder vertraglichen Gründen die Beförderungsdauer auf maximal 8 Stunden bzw. mit Lenkpausen auf 8,5 Stunden verlängert werden kann.

  • Die Transportbedingungen

    Dieser Passus bezieht sich auf die EU-Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005, die auch im österreichischen Gesetz verankert ist.

    Klar ist: Niemand darf Tiere transportieren oder einen Transport veranlassen, falls den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.


    Des Weiteren gilt: Tiertransporte im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit dürfen nur von zugelassenen Transportunternehmern durchgeführt werden.


    Der Umgang mit den Tieren darf nur geschulten Personen anvertraut werden und jede Tiersendung muss grundsätzlich von einer Betreuerin, einem Betreuer begleitet werden. Dabei darf auch die Fahrerin bzw. der Fahrer des Transportfahrzeuges Aufgaben der Tierbetreuerin bzw. des Tierbetreuers übernehmen.


    Betreuerin bzw. Betreuer und Fahrerin bzw. Fahrer müssen über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Grundlage des Befähigungsnachweises ist ein mindestens acht Stunden umfassender Lehrgang.

  • Die Transportfahrzeuge

    Die vorschriftsmäßige Ausstattung sowie der gute Zustand der Fahrzeuge sind zentrale Faktoren für das Wohlergehen der Tiere beim Transport. LKW und LKW-Anhänger benötigen für den Transport von Tieren einen separaten Zulassungsnachweis.


    Das Transportmittel muss so beschaffen sein, dass die Tiere vor Verletzungen, Unwettern und extremen Temperaturen geschützt sind. Das Fahrzeug muss leicht zu reinigen sein, die Bodenfläche rutschfest und den Tieren hat ausreichend Frischluft zur Verfügung zu stehen.

    Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn sie im LKW (-Anhänger) durch entsprechende Abdichtungen vor schädlichen Einflüssen wie Abgasen und Spritzwasser geschützt sind. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen für eine angemessene Beleuchtung, sowie für die Frischluftversorgung einzuhalten.

Schon gewusst, ...

... dass Tiertransporte im AMA-Gütesiegelprogramm immer Kurzstrecken sind?


Geboren, aufgewachsen, gehalten, geschlachtet und verarbeitet in Österreich. Das ist eine der Garantien des AMA-Gütesiegels bei tierischen Produkten.


Mit anderen Worten: Nichts, das mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet wurde, darf aus dem Ausland kommen. Und innerhalb des Landes ist der Langstreckentransport von Tieren im AMA-Gütesiegelprogramm nicht gestattet. Außerdem beträgt die durchschnittliche Entfernung zum nächsten Schlachthof für heimische Bäuerinnen und Bauern rund 60 Kilometer.

AMA-Richtlinie für Tiertransport

Die AMA-Richtlinie "Tiertransport" ist Teil des freiwilligen Qualitätssicherungssystems, das das AMA-Gütesiegelprogramm genau genommen ist. Es soll beim Transport einen möglichst schonenden Umgang mit den Tieren sicherstellen.


Die Kriterien dieser Richtlinie sind auch Teil der Richtlinie AMA-Gütesiegel bei Fleisch und Fleischerzeugnissen.

Alle Richtlinien sind verpflichtend von Transporteurinnen und Transporteuren einzuhalten.

Ein wesentlicher Punkt des Qualitätssicherungsprogramms sind die mit dem AMA-Gütesiegel zertifizierten Schlachthöfe.


Bei Fleisch von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen mit dem AMA-Gütesiegel dürfen die Tiere nur noch auf einem AMA-zertifizierten Schlachthof angeliefert werden.


Anlieferung durch Transporteurinnen bzw. Transporteure:

Im AMA-Gütesiegelprogramm dürfen Tiere (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen) nur an mit dem AMA-Gütesiegel zertifizierte Schlachtbetriebe angeliefert werden, wenn Transporteurinnen und Transporteure in die AMA-Tiertransport-Richtlinie eingebunden sind.


Eigenanlieferungen durch Landwirtinnen und Landwirte:

Landwirtinnen und Landwirte sind über die AMA-Gütesiegel-Basis Richtlinien für die jeweilige Tiergattung in das Qualitätssicherungssystem eingebunden. Sie benötigen erst ab einer Transportstrecke zum Schlachtbetrieb > 50 km eine Einbindung in die AMA-Tiertransport-Richtlinie.


Risiken minimieren

Sinn und Zweck der AMA-Tiertransport-Richtlinie ist das Minimieren von Risiken für Tiere beim Transport.

Prinzipiell besteht die Gefahr, dass Tiere während des Transports verletzt werden könnten. Deshalb ist im Tiertransport-Gesetz festgelegt, dass dem Platzbedarf und den Sicherheitsbedürfnissen auch mittels Abtrennungen im Fahrzeug entsprochen werden muss.
Damit es nicht zu Hitzestress oder Unterkühlung, zwei weiteren gängigen Risiken, kommt, müssen die Fahrzeuge angemessen belüftet oder temperiert sein.

Die Einhaltung der darin festgeschriebenen Maßnahmen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Tiere in gutem Zustand am Zielort ankommen.

Die AMA-Richtlinie für Tiertransporte wurde konzipiert, um diese Risiken weitgehend auszuschließen. Die Einhaltung der Maßnahmen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Tiere in gutem Zustand am Zielort ankommen.

Tiertransportbedingungen

  • Die Tiere müssen transportfähig sein.
  • Sowohl beim Verladen als auch beim Transport ist auf das Wohlergehen der Tiere zu achten.
  • Die Beförderungsdauer ist so kurz wie möglich zu halten.
  • Von den Transportmitteln darf für die Tiere keine Verletzungsgefahr ausgehen.
  • Involvierte Personen müssen über eine entsprechende Qualifikation (Befähigungsnachweis) verfügen.


  • Die Tiere sind so schonend wie möglich zu behandeln. Keinesfalls dürfen Gewalt oder Anwendungen erfolgen, bei denen Tiere verängstigt oder verletzt werden können.
  • Der Transport erfolgt ohne Verzögerungen.
  • Das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig überprüft.
  • Das Platzangebot (Höhe und Bodenfläche) ist für die Tiere ausreichend zu bemessen.
  • Die Transportfläche muss mit Einstreu versehen sein.


Die Transportfähigkeit

Die Transportfähigkeit von Tieren ist ein wichtiger Punkt. Sie wirkt sich direkt und unmittelbar auf das Wohlbefinden der Tiere aus.


Der Transport von nicht transportfähigen Tieren verursacht unnötiges und zusätzliches Leid oder weitere Verletzungen und Schäden, ist daher ein Straftatbestand und kann gerichtlich geahndet werden.


Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn sie im Hinblick auf die geplante Beförderung transportfähig sind und wenn gewährleistet ist, dass ihnen unnötige Verletzungen und Leid erspart bleiben.


Beispiele für Parameter bei Tieren mit ungestörtem Allgemeinbefinden (guter Gesamteindruck)

  • aufmerksames, waches Tier
  • trockenes, glattes, glänzendes Fell
  • ruhige Atmung
  • normaler Ernährungszustand
  • alle vier Beine werden im Stand und in der Bewegung gleichmäßig belastet, gerade Rückenlinie
  • keine offensichtlichen Schmerzanzeichen

Die Transportdokumente

In den Transportdokumenten müssen folgende Angaben zur Identifikation der Tiere und der Lieferantin bzw. des Lieferanten bzw. der Zwischenhändlerin, des Zwischenhändlers gemacht werden:


  • Herkunft und Eigentümerinnen und Eigentümer der Tiere
  • Verladeort
  • Tag und Uhrzeit des Transportbeginns
  • Letzte Fütterung/Tränkung
  • Kennzeichen KFZ
  • Entladeort
  • Voraussichtliche Transportdauer in Stunden


Alle den Tiertransport betreffenden Unterlagen sind über einen Mindestzeitraum von 3 Jahren aufzubewahren und der zuständigen Behörde jederzeit auf Verlangen vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen zum Tiertransport

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