Gütesiegel-Kontrollen

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Kontrollzahlen erklärt

Hier finden Sie die aktuellen Kontrollergebnisse aus dem Jahr 2024. Die Daten werden ein Mal pro Woche aktualisiert. (vgl. Kontrollzahlen 2023)

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AMA-Gütesiegel-Kontrollen seit Jahresbeginn

Das ist die Anzahl an AMA-Gütesiegel-Kontrollen, die seit Jahresbeginn 2024 abgeschlossen wurden. Abgeschlossen bedeutet: Alle Kontrolldokumente und Berichte sind eingelangt und wurden von den zuständigen Stellen verifiziert.


Diese AMA-Gütesiegel-Kontrollen erstrecken sich über alle Produktbereiche des Gütesiegels und beinhalten sowohl Vor-Ort-Kontrollen bei Landwirtinnen und Landwirten, Lizenznehmerinnen und Lizenznehmern, als auch Rückstands- und Produktanalysen.


Die Kontrollen finden nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt statt. Der Kontrollzeitpunkt richtet sich auch nach den landwirtschaftlichen Gegebenheiten. Beispiel: Die Kontrolle eines Apfelbauern im Jänner ist wenig aussagekräftig. Dadurch kommt es saisonal zu einer unterschiedlichen Anzahl von Kontrollen.

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Verstöße gegen die AMA-Gütesiegel-Richtlinien

Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass eine Vertragspartnerin bzw. ein Vertragspartner sich nicht an die Vorgaben der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hält, wird er zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert.


Je nach Schweregrad des Verstoßes gibt es verschiedene Sanktionsstufen. Diese reichen von Stufe 1, bei der es sich um formale oder geringgradige fachliche Beanstandungen handelt (z.B. notwendige Dokumente wurden nicht vollständig ausgefüllt, Lagerbedingungen z.B. von Futtermitteln sind suboptimal), bis hin zur höchsten Sanktionsstufe 4 (z.B. Besitz oder Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels, gravierenden Verfehlungen in der Tierhaltung).


Auch das Ausmaß des betroffenen Bestandes aber auch bereits gesetzte Maßnahmen zur Verbesserung haben einen Einfluss auf die Festlegung der Sanktionsstufe. Die Sanktionsmaßnahmen richten sich aber auch nach dem Grad (Schwere) der Verfehlungen. Sie reichen von verpflichtender, fristgerechter Beseitigung der festgestellten Mängel bis hin zu Strafzahlungen und der (temporären) Sperre für Lieferungen im AMA-Gütesiegel-Programm.

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Sperren wurden ausgesprochen

Werden im Rahmen einer AMA-Gütesiegel-Kontrolle schwerwiegende Mängel (z.B. Falschkennzeichnung, grobe Mängel in der Tierhaltung) oder positive Rückstandsuntersuchungen (z.B. Salmonellen) festgestellt, kann diesem Teilnehmer (egal ob Landwirtschaft oder Verarbeiter oder Lebensmittelhandel) das Recht zur Vermarktung der Produkte mit dem AMA-Gütesiegel entzogen werden.


Dies kann sowohl für den ganzen Betrieb als auch für einzelne Produkte bzw. Produktionszweige gelten. Die Gründe, warum es zu solchen massiven Mängeln kommen kann sind vielfältig (z.B. grob fahrlässiges Handeln oder persönliche Probleme aufgrund eines familiären Schicksalsschlags).

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erfreuliche Ergebnisse

Das sind die Kontrollen, bei denen es keinen Grund für eine Beanstandung gab. Damit zeigt sich einmal mehr, dass sich der überwiegende Teil der Betriebe im AMA-Gütesiegel-Programm streng an die AMA-Richtlinien hält.


Das bedeutet: Verantwortungsvolle Tierhaltung und hohe Lebensmittelqualität – Tagein. Tagaus.

Letzte Aktualisierung:

Kontrollzahlen 2023

22431 AMA-Gütesiegel-Kontrollen gesamt

7119 Verstöße gegen die AMA-Gütesiegel-Richtlinien

88 Sperren wurden ausgesprochen

15312 erfreuliche Ergebnisse

Dreistufiges Kontrollsystem: Von der Eigen- bis zur Überkontrolle

Das AMA-Kontrollsystem ist als dreistufige Kontrollpyramide organisiert.

  • Eigenkontrolle

    Auf der ersten Stufe der Kontrolle stehen betriebliche Eigenkontrollen. Diese müssen die Vertragspartner, also Landwirtinnen und Landwirte, Lebensmittelproduzentinnen und Lebensmittelproduzenten bzw. Handelsbetrieb selbst regelmäßig durchführen und dokumentieren. Im Bereich der Tierhaltung wird die Eigenkontrolle durch die im Rahmen des Tiergesundheitsdienst durchgeführten Betriebserhebungen abgedeckt.

  • Externe Kontrolle

    Die zweite Stufe umfasst die externen Kontrollen. Diese werden von unabhängigen, akkreditierten Kontrollstellen durchgeführt.

  • Überkontrolle der Kontrollstellen/-organe

    Die dritte Stufe ist die Überkontrolle und dient zur Überprüfung der externen Kontrolle, des gesamten Kontrollsystems und zur Evaluierung der Richtlinie. Sie wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AMA-Marketing oder von extern unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt.