Das AMA-Biosiegel
für Bio-Lebensmittel
Das AMA-Biosiegel ist neben dem EU-Bio-Logo das einzige behördliche Siegel für Bio-Lebensmittel in Österreich.
Seine Anforderungen gehen über jene der EU-Bio-Verordnung hinaus.
Wofür steht das AMA-Biosiegel?
Die Anforderungen des AMA-Biosiegels garantieren eine hohe Lebensmittelqualität, zusätzliche Umweltstandards und die gesicherte Nachvollziehbarkeit der Herkunft.
Das rot-weiße AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe AUSTRIA garantiert Österreich als Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch als den Ort der Be- und Verarbeitung. Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur dann das rot-weiße AMA-Biosiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden.
Mehr Bio
Durch besondere Sorgfalt bei der Auswahl biologischer Zutaten
Die EU-Bio-Verordnung erlaubt bei zusammengesetzten Lebensmitteln den Einsatz von ausgewählten nicht-biologischen Zutaten im Ausmaß von maximal fünf Gewichtsprozent.
Im AMA-Biosiegel-Programm sind die landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100 Prozent biologisch, beispielsweise auch Gelatine. Im Einklang mit der EU-Bio-Verordnung können Naturdärme, Pektin und Hefe, die nachweislich nicht aus biologischer Produktion verfügbar sind, durch Zutaten aus nicht biologischer Produktion ersetzt werden.
Durch natürliche Produkte dank zusätzlicher Vorgaben für die Herstellung und Bearbeitung
Die Naturbelassenheit von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Bio-Verordnung geregelt. Unter anderem durch Beschränkung der erlaubten Lebensmittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe.
Das AMA-Biosiegel geht hier weiter, indem es die Anzahl der erlaubten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe nochmals eingrenzt.
Durch Verzicht auf Palm(kern)öl
Der Einsatz von Bio-Palmöl bzw. Bio-Palmkernöl ist im AMA-Biosiegel-Programm nicht erlaubt.
Durch umweltfreundliche Verpackung
Chlorhaltiges Verpackungsmaterial darf nicht verwendet werden, wenn es mit dem Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen könnte.
Mehr Qualität
Durch etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien
Im AMA-Biosiegel-Programm gehen etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Dazu zählt beispielsweise, dass Milchprodukte bei Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums immer noch Güteklasse 1 sein müssen. Auch etwa bei Brotaufstrichen legt das AMA-Biosiegel genaue Kriterien für mikrobiologische Grenzwerte fest, die über das Gesetz hinausgehen.
Durch regelmäßige, Betriebskontrollen, laufende Produktanalysen und sensorische Überprüfungen
Die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung und der AMA-Biosiegel-Richtlinie wird durch regelmäßige Betriebskontrollen sichergestellt.
Laufende Produktanalysen erhöhen die Lebensmittelsicherheit. Sensorische Überprüfungen nach anerkannten Prüfschemata garantieren den Bio-Konsumentinnen und -Konsumenten hohe Produktqualität. Beispielsweise ist eine garantierte Rindfleischreifung von mindestens neun Tagen bei Edelteilen (z.B. Lungenbraten, Beiried, Rostbraten) vorgeschrieben.
Durch Nachvollziehbarkeit der Rohstoffe und Betriebsmittel
Die Herkunft und Beschaffenheit von Rohstoffen und Betriebsmitteln muss lückenlos dokumentiert und somit nachvollziehbar sein.
Regelmäßige Betriebskontrollen, bei denen Mengen und Rückverfolgbarkeit kontrolliert werden, stellen sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Dem AMA-Biosiegel liegt dabei (analog zum AMA-Gütesiegel) ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem zugrunde.
Durch hohe Hygienevorschriften
Beim AMA-Biosiegel hat die Hygiene der Produkte und der Produktionsstätten große Bedeutung. Deshalb sind die „Gute Herstellungspraxis“ und Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für Konsumentinnen und Konsumenten vorgeschrieben.
So wird etwa die Einhaltung des HACCP-Konzeptes im Zuge der AMA-Biosiegel-Kontrolle überprüft.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie stellt noch weitere Anforderungen. Ein Beispiel: In Schlachtbetrieben müssen Tierschutz- und Hygienevorgaben eingehalten werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Nachvollziehbare Herkunft
Das rot-weiße AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe AUSTRIA garantiert Österreich als Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch als den Ort der Be- und Verarbeitung.
Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur dann das rot-weiße AMA-Biosiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden.
Eine vergleichbar umfassende Herkunftsregelung gilt auch für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt mit dem rot-weißen AMA-Biosiegel. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss in einer heimischen Molkerei erfolgen.
Für Eier mit dem rot-weißen AMA-Biosiegel gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen.
Auch bei Lebensmitteln mit dem rot-weißen AMA-Biosiegel, die aus mehr als einer Zutat bestehen, stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe ausschließlich aus Österreich. Nur ausnahmsweise dürfen bei solchen Lebensmitteln Zutaten aus einem anderen Land stammen − etwa, wenn eine Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Mengen erzeugt wird. Klassische Beispiele sind Bio-Bananen im Bio-Fruchtjoghurt oder Bio-Pfeffer in der Bio-Wurst.
Bei Lebensmitteln, die das schwarz-weiße AMA-Biosiegel ohne Herkunftsangabe führen, ist die Herkunft der Rohstoffe sowie der Be- und Verarbeitung nicht eingeschränkt.
Regelmäßige Kontrollen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am AMA-Biosiegel-Programm verpflichten sich zu einer dreistufigen Kontrollsystematik:
- Kontinuierliche Eigenkontrolle der Betriebe mit Checkliste
- Mindestens einmal jährlich externe Betriebskontrollen durch unabhängige Kontrollstellen
- Unangekündigte Überkontrolle (Kontrolle der Kontrolle) durch die AMA, bzw. von ihr beauftragte Kontrollstellen
Laufende Produktanalysen in der Verarbeitung und sensorische Überprüfungen nach anerkannten Prüfschemata garantieren den Bio-Konsumentinnen und -Konsumenten hohe Produktqualität.
Zusätzliche Umweltstandards
Neben dem Verzicht auf Palmöl leistet das AMA-Biosiegel auch durch nachhaltige Verpackung einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. So dürfen keine Materialien, die zu den schwer abbaubaren Kunststoffen zählen, etwa chlorhaltiges PVC, verwendet werden.
Schon gewusst, ...
... dass es in Österreich etwa 25.000 landwirtschaftliche Bio-Betriebe gibt, die gemeinsam ein Viertel der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften?
Das AMA-Biosiegel und das EU-Bio-Logo? – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Um ihre Produkte mit dem EU-Bio-Logo zu kennzeichnen, müssen Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiterinnen und Verarbeiter, Handel und Importeurinnen und Importeure den Vorschriften der EU-Verordnungen folgen.
Das gilt ebenso für Produkte mit dem AMA-Biosiegel. Die AMA-Marketing hat jedoch für das AMA-Biosiegel zusätzliche Kriterien definiert, die über die Standards der EU-Bio-Verordnung hinausgehen. Hier zusammengefasst einige Beispiele:
Rohstoffe
Die landwirtschaftlichen Rohstoffe sind zu 100 Prozent biologisch. In Ausnahmefällen können Naturdärme, Pektin und Hefe, wenn sie nachweislich nicht aus biologischer Produktion verfügbar sind, durch Produkte aus konventioneller Herstellung ersetzt werden.
Qualitätsprogramme
Die landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen überwiegend von Bio-Bauernhöfen, die an Qualitätsprogrammen teilnehmen und dessen Anforderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Produktqualität
Optimale Produktqualität (z. B. Streichfähigkeit von Butter, Zartheit des Rindfleischs durch vorgeschriebene Fleischreifung).
Einschränkung bei Zusatzstoffen
Laut EU-Bio-Verordnung dürfen ausgewählte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung technologisch unvermeidbar ist oder besonderen Ernährungszwecken dient. Das AMA-Biosiegel ist hier rigider und schränkt die Anzahl der erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe nochmals ein.
Produktanalysen
Laufende Produktanalysen und Labortests: Im AMA-Biosiegel-Programm gehen etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, beispielsweise ist eine Höchstgrenze für die Gesamtkeimzahl bei Wurst definiert und es muss ein systematisches Rückstandsmonitoring bei Obst und Getreide erfolgen.
Sensorische Tests
Verpflichtende sensorische Tests nach definierten Kriterien für Geschmack, Geruch, Konsistenz, Aussehen.
Verpackung
Umweltschonende Verpackung: Chlorhaltiges Verpackungsmaterial darf beispielsweise nicht verwendet werden, wenn es mit dem Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen könnte.
Herkunft
Der Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch der Ort der Be- und Verarbeitung wird garantiert.
Österreichisches Lebensmittelbuch
Lebensmittel mit dem AMA-Biosiegel müssen auch dem Österreichischen Lebensmittelbuch entsprechen.
Kontrolle
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am AMA-Biosiegel-Programm verpflichten sich zu einer dreistufigen Kontrollsystematik: erstens kontinuierliche Eigenkontrollen, zweitens jährliche Kontrolle durch externe Kontrollstellen, drittens Überkontrolle durch die AMA.
Häufige Fragen zum AMA-Gütesiegel
Kennen Sie schon die AMA GENUSS REGION?
Das Gütesiegel AMA GENUSS REGION
Das Gütesiegel AMA GENUSS REGION garantiert standardisierte Qualität, regionale Herkunft und kulinarischen Genuss bei bäuerlichen Direktvermarktern, Manufakturen und Gastronomiebetrieben. Die teilnehmenden Betriebe halten klare Qualitätskriterien ein und werden von externen Kontrollstellen überprüft.