Lebensmittelherkunft:

Woher kommen unsere

Lebensmittel?

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Warum ist die Herkunft unserer Lebensmittel wichtig?

Die Herkunft von Lebensmitteln kann eine Auswirkung auf die Qualität des Produktes haben. Warum? Weil sowohl die natürlichen Rahmenbedingungen, wie Bodenbeschaffenheit und Klima, als auch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, wie Gesetze und Richtlinien über die Produktionsweise und damit die Qualität mitentscheidet. Per se ist die Herkunft allein aber kein Qualitätskriterium.

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln: Was bedeutet das?

Herkunft und Rückverfolgbarkeit sind für Konsumentinnen und Konsumenten wichtige Aspekte bei Lebensmitteln. Bei allen Produkten im AMA-Qualitätssicherungssystem kann der Herstellungsprozess nachverfolgt werden. Dies beginnt bei der Herkunft der Tiere und des Futters.


Alles muss dokumentiert sein. Nur so ist es möglich, wenn Probleme auftreten, die Ursachen dafür schnell festzustellen und eine gesundheitliche Gefährdung der Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern.


Die Richtlinien der verschiedenen Qualitätsprogramme enthalten dazu genaue Angaben zur Dokumentation, aber auch zur Beschaffenheit und Aufbewahrungsdauer der Proben, die von den Vertragspartnerinnen und-partnern, den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Produzentinnen und Produzenten verbindlich einzuhalten sind.

Alles rund um Lebensmittelherkunft in Österreich: Woher kommt…?

Gemäß den entsprechenden europäischen Vorschriften müssen Lebensmittel in Österreich gekennzeichnet werden. Die Verordnung besagt, dass bestimmte Informationen über Lebensmittel auf dem Etikett angegeben werden müssen. Dazu zählen auch die Herkunft von Fleisch, frischem Obst und Gemüse sowie einigen anderen Produkten.


Allerdings sind die Anforderungen an die Kennzeichnung je nach Art des Lebensmittels unterschiedlich. Bei Fleisch muss die Herkunft angegeben werden, bei verarbeiteten Lebensmitteln ist es die Herkunft der Hauptzutaten.


„Woher kommt…“ ist eine Frage, die im AMA-Qualitätssicherungssystem beantwortet werden muss und auch beantwortet werden kann. Dazu gibt es bei der AMA Regeln zur Sicherstellung der Angaben über die Herkunft der Lebensmittel, bzw. der Zutaten.


Diese Regeln für das AMA-Gütesiegel werden von den Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanagern der AMA-Marketing gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Stakeholder (Landwirtschaft, Verarbeitung etc.) in Fachgremien erarbeitet und dann in den AMA-Richtlinien festgeschrieben. Dadurch sind Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Herkunftsangaben gewährleistet.


Wenn bei Produkten, die mit einem AMA-Siegel ausgezeichnet werden und die Herkunft angegeben wird, muss diese gesichert und nachvollziehbar sein.

Woher kommt mein Fleisch?

Bei verpacktem Fleisch müssen die herkunftsbezogenen Angaben auf dem Lebensmitteletikett den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


Bei unverpacktem Fleisch, z. B. aus der Bedientheke gilt: Entweder ist die Herkunft in der Bedientheke ausgelobt, oder die Thekenkraft gibt Auskunft über die Herkunft des Fleisches.

Faschiertes, in Deutschland Hackfleisch, ist wie alle anderen Fleischprodukte den Regelungen der Herkunftskennzeichnung unterworfen. Aus technischen Gründen ist eine Rückverfolgbarkeit bis zu einem einzelnen Tier nicht möglich.


Vor allem bei Faschiertem, aber auch bei Fleischteilstücken ist die Herkunft rückverfolgbar bis zum Schlachtbetrieb, dem Tag der Herstellung, sowie den dort an diesem Tag verarbeiteten Chargen. Die wiederum sind genau wie alle Fleisch(produkte) rückverfolgbar bis zur Abstammung und Geburt der Tiere.

sus wie Schwein

Wie kann man die Herkunft von Schweinsschnitzeln sicher bestimmen? Die Antwort liegt in der bedeutenden Buchstabenkombination "sus", lateinisch für „Schwein“.


sus ist nicht nur ein auffälliges Logo, sondern auch ein Kennzeichnungssystem, das die Herkunft jedes Schnitzels mit AMA-Gütesiegel gewährleistet. Dies gilt natürlich auch für eine Vielzahl anderer Schweinefleischspezialitäten.


Damit ist sichergestellt, dass das Tier in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Auch der Ort der Schlachtung und Zerlegung ist genau dokumentiert.

Das Etikett auf der Schnitzelpackung im Selbstbedienungsregal garantiert die Rückverfolgbarkeit. Das AMA-Gütesiegel, die Nummer des Verarbeitungsbetriebes und die Chargennummer bilden zusammen den Herkunftsnachweis.


Konsumentinnen und Konsumenten, die das Beratungsgespräch an der Theke schätzen, können sich beim Verkäufer darüber informieren. Es geht aber auch anders.


Der Aushang direkt neben der Fleischvitrine zeigt die Etiketten der aktuellen Fleischcharge sowie die Liste der dazugehörigen AMA-Gütesiegel-Fleischproduzenten.

bos wie Rind

Die Dokumentation der nachvollziehbaren Herkunft vom Ort der Produktion über den Schlacht- und Zerlegebetrieb bis zur Theke steht vergleichbar wie beim System sus für das Schwein, auch für das Rind zur Verfügung. Hier heißt das System bos, lateinisch für „Rind“.


Ein bedeutendes Dokument in diesem System ist der sogenannte Viehverkehrsschein. Er gewährleistet gemeinsam mit der Ohrmarkennummer des Tieres die Herkunftsabsicherung von Geburt an.

Ein Tier im AMA-Gütesiegelprogramm darf Österreich nie verlassen haben. (Es sei denn, und da sieht man, wie genau diese Vorschriften sind, es erfolgt ein Transport übers so genannte „deutsche Eck“) Denn eine AMA-Gütesiegel-Kennzeichnung der Teilstücke erfolgt am Schlachthof nur, wenn neben allen anderen Qualitätskriterien auch die 100%ige österreichische Herkunft nachweisbar ist. In diesem Fall werden die sogenannten Großteilstücke mit dem AMA-Gütesiegel gestempelt bzw. etikettiert.


Unmittelbar nach der Zerlegung der Großteilstücke in haushaltsübliche, kleinere Teilstücke, wird das gesamte Fleisch entsprechend der Angebotsform, also Selbstbedienung oder Bedienung gekennzeichnet.

Woher kommt mein Ei?

Der Erzeuger-Code, der von den Landwirtinnen und Landwirten auf jedes Ei gestempelt wird, liefert alle Informationen über die Haltung der Legehennen, über das Ei und dessen Herkunft.


  • Die erste Zahl gibt die Haltungsform an. 0 steht für Bio-, 1 für Freiland-, 2 für Boden-, 3 für Käfighaltung. 
  • Der Ländercode zeigt die Herkunft. Eier aus Österreich sind mit AT gekennzeichnet.
  • Danach folgt die Betriebsnummer. So kann der Weg jedes AMA-Gütesiegel-Eis vom Bauernhof bis ins Geschäft nachvollzogen werden.
  • Freiwillig kann die Packstelle das Mindesthaltbarkeitsdatum direkt auf das Ei stempeln.


Alle Informationen dazu finden Sie unter eierdatenbank.at.

Woher kommt mein Obst und Gemüse?

Bei AMA-Gütesiegel-Produkten, auch bei Obst, Gemüse und Erdäpfeln, hat eine Kennzeichnung der nachvollziehbaren Herkunft zu erfolgen.


Dabei bezieht sich die Herkunftsangabe entweder auf eine Region, sei es ein Land (z. B. Tirol, Bayern), einen Staat (z. B. Österreich, Frankreich), oder auf ein länder- oder staatenübergreifendes homogenes Gebiet (z. B. Tauernregion, Alpenregion, Europäische Union).

Als Herkunftsregion im Sinne der beschriebenen Herkunftsangabe gilt jene Region, in der alle Be- und Verarbeitungsschritte erfolgen und aus der die Gesamtheit der wertbestimmenden Rohstoffe des zu kennzeichnenden Produktes stammt.


Die Region ist im Zeichen durch die Farbe der „Pinselstriche“ und den Wortlaut im ovalen Feld auf weißem Grund erkennbar (Beispiel Österreich: rote Pinselstriche und die Bezeichnung „Austria“).


Alle weiteren Informationen finden Sie in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel":

Woher kommen meine Milch oder mein Käse?

Bei Milch und Milchprodukten, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, ist Österreich das Herkunftsland. Das bedeutet, dass die Tiere im Land gemolken werden. Auch die Verarbeitung der Milch erfolgt im (gleichen) Land. Garantiert und kontrolliert.

Foto: Netzwerk Kulinarik/pov.at

Biologische Lebensmittel: Herkunftskennzeichnung

Bei Bio-Produkten mit dem AMA-Biosiegel kommen die Rohstoffe aus dem im Siegel gekennzeichneten Land (z. B. Österreich). Auch die Verarbeitung hat zur Gänze in diesem Land zu erfolgen.


Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn einzelne, nicht wertgebende Rohstoffe aus der entsprechenden Region nicht in Bio-Qualität lieferbar sind (beispielsweise Pfeffer für eine Bio-Salami).

Verarbeitete Produkte: Welche Herkunftsangaben sind verpflichtend?

Es gelten bestimmte EU-Vorschriften für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln. Ein kurzer Überblick:


Ursprungsland:

Für frisches oder gefrorenes Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ist die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Dies gilt auch für frisches Obst und Gemüse.


Zutaten:

Die Herkunft von bestimmten Zutaten muss in der Zutatenliste angegeben werden. Dies betrifft vor allem Fleisch und Fleischerzeugnisse.

Wie kann man bei verarbeiteten Produkten die Herkunft der Zutaten herausfinden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Herkunft der Zutaten in verarbeiteten Produkten herauszufinden.

  • Die Verpackung von Lebensmitteln kann Informationen zur Herkunft der Zutaten enthalten.
  • Manchmal ist die Herkunft von bestimmten Zutaten auf Etiketten und Produktkennzeichnungen angegeben.
  • Einige Herstellerinnen und Hersteller bieten auf ihren Websites oder auf Anfrage zusätzliche Informationen zur Herkunft der Zutaten an.
  • Produkte, die das AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ tragen, sind garantiert in Österreich hergestellt und die Rohstoffherkunft der primären Zutaten ist abgesichert aus Österreich. Darüber hinaus müssen die Produkte auch bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
  • Auf lokalen Bauernmärkten kann man manchmal direkt mit Produzentinnen und Produzenten sprechen und Informationen zur Herkunft der Zutaten erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Lebensmittelherkunft

Der Code auf dem Ei gibt Auskunft über Haltungsform und Herkunft des Eies.

Verpflichtende Angaben auf Lebensmitteln in Österreich gemäß EU-weiter Kennzeichnungsvorschriften: 


  • Ursprungsland: 

Gemäß den EU-Vorschriften müssen bestimmte Fleisch- und Fischprodukte das Ursprungsland angeben. Dies ist besonders wichtig für frisches oder gefrorenes Fleisch sowie für bestimmte Fischprodukte.


  • Ursprung:

Die Angabe „Ursprung“ darf nur gemacht werden, wenn das Tier in ein- und demselben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. „Ursprung Österreich" bezeichnet also Fleisch, das zu 100 Prozent aus Österreich stammt.


  • Tierart: 

Das Etikett sollte die Art des Fleisches oder Fischs angeben, damit Verbraucher genau wissen, welches Tierprodukt sie kaufen.


  • AMA-Qualitätsprogramme:

In einigen Fällen können Etiketten zusätzliche Informationen über die Tierhaltungsmethoden enthalten, insbesondere wenn das Produkt gemäß anerkannter Markenprogramme erzeugt wurde.


  • Zusatzstoffe und Verarbeitung: 

Die Zutatenliste informiert über Zusatzstoffe, die im Produkt enthalten sind , sowie über Verarbeitungsschritte, die das Produkt durchlaufen hat.


  • Allergene: 

Die Kennzeichnung von Allergenen ist gesetzlich vorgeschrieben. Allergene, die im Produkt enthalten sind, müssen auf dem Etikett deutlich angegeben werden.


  • Haltbarkeitsdatum: 

Das Haltbarkeitsdatum gibt Aufschluss darüber, wie lange das Produkt bei angemessener Lagerung mindestens genießbar ist. In der Regel sind Produkte bei ordnungsgemäßer Lagerung länger haltbar. 


  • Gewicht oder Portionsgröße: 

Das Etikett muss das Gewicht des Produkts, und kann gegebenenfalls die empfohlene Portionsgröße angeben.


  • Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter (Brennwert, Fett gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz)


  • Warnhinweise: 

Auf koffeinhaltigen Lebensmitteln müssen Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende angebracht sein.

Bio ist bei Lebensmitteln eine geschützte Bezeichnung. Steht das Wort BIO oder das EU-Bio-Logo auf einer Lebensmittelverpackung, dann handelt es sich um ein Bio-Produkt.

Zusätzlich gibt in Österreich das staatlich anerkannte AMA-Biosiegel einen Hinweis für sehr gute, österreichische Bio-Qualität.

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