
Das AMA-Gütesiegel bei Fleisch und Fleischerzeugnissen
Rund 7.400 Rinderhalter, 1.850 Schweinehalter und 470 Masthendl- und Putenhalter nehmen am AMA-Gütesiegel-Programm teil.
Für die Fütterung enthalten die AMA-Richtlinien genaue Vorschriften. Futtermittel müssen pastus+-zertifiziert sein. Futtermittel tierischer Herkunft oder Speisereste dürfen beispielsweise nicht an Wiederkäuer verfüttert werden. Arzneimittel dürfen nur über Anordnung durch einen Tierarzt und nicht vorbeugend eingesetzt werden. Außerdem gilt beim AMA-Gütesiegel nach der Verabreichung von Antibiotika die doppelte der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit, ehe die Tiere verkauft werden dürfen.

Auch der Schlachthof muss die Kriterien des AMA-Gütesiegels einhalten, insbesondere bei der Hygiene. Und natürlich unterliegt zusätzlich zu allen Kontrollen, die das Tier betreffen, das Produkt selbst vielen Prüfungen (z. B. pH-Wert, Reifezeit etc.). So gelingt es, Fleischfehler verlässlich auszuschließen.

Im Zerlegebetrieb wird AMA-Gütesiegel-Fleisch und anderes streng voneinander getrennt verarbeitet. Die Trennung muss lückenlos dokumentiert werden, um die Überprüfung zu ermöglichen. Auch der Einzelhandel wird kontrolliert, etwa auf die Einhaltung der Kühlkette, die vorgeschriebene Temperatur in den Kühlanlagen und die richtige Kennzeichnung.
Die Basis für Fleischerzeugnisse wie Wurst und Schinken bilden die Qualitätskriterien des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex). Über diese Anforderungen hinaus definieren die AMA-Richtlinien weitere Qualitätskriterien. Beispielsweise dürfen AMA-Gütesiegel Fleischerzeugnisse kein Mehl, Stärke oder ähnlich technologisch wirkende Füllstoffe wie Johannisbrotkernmehl, Carrageen oder Guarkernmehl enthalten.
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