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pastus+

Richtlinien & Informationen zur pastus+ Zertifizierung

Mit der Zertifizierung nach dem Qualitätssicherungssystem pastus+ entscheiden sich die Teilnehmer für eine unabhängige Kontrolle ihres Betriebes und somit für eine abgesicherte Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln hoher Qualität. Die Anforderungen sind in den pastus+ Richtlinien festgelegt und werden von unabhängigen und für pastus+ zugelassenen Zertifizierungsstellen jährlich überprüft.

Teilnehmer

Hier kommen Sie zur pastus+ Datenbank

Richtlinie

Die Anforderungen, die an pastus+ zertifizierte Unternehmen gestellt und im Rahmen des jährlichen Audits überprüft werden, sind festgelegt in der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.

Um die Gegebenheiten von kleinstrukturierten Betrieben bestmöglich zu berücksichtigen, hat die AMA-Marketing für diese Teilnehmer eigene Richtlinien geschaffen.

So besteht für Futtermittelunternehmen mit einer jährlichen Gesamtmenge < 3000 Tonnen (bzw. < 6000 Tonnen bei mehreren Betriebsfunktionen) die Möglichkeit sich nach der pastus+ Kleinmengenregelung zertifizieren zu lassen. Die Teilnahme ist für Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler, Lagerhalter und Straßentransporteure von Futtermitteln möglich. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.

Die pastus+ Kleinstherstellerregelung wurde vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsaspektes geschaffen, um die regionale Verfügbarkeit von Einzelfuttermitteln kleiner Hersteller aufrechtzuerhalten. Eine Teilnahme ist für Betreiber von Getreide- und Ölmühlen sowie Brauereien mit einer jährlichen Futtermittelproduktion von maximal 150 Tonnen möglich.

Anhang 1 zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:

Das AMA-Futtermittel Monitoring pastus+ beinhaltet die Vorgaben zu den erforderlichen Futtermittelanalysen sowie weitere Informationen und Vorgaben zum Thema Futtermittelsicherheit. 

Anhang 2 zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:

In der Gate-Keeper-Regelung sind die Anforderungen an den Zukauf nicht zertifizierter Futtermittel und ehemaliger Lebensmittel sowie an den Zukauf von Nebenprodukten aus der Öl- und Fettindustrie festgelegt. 

Anhang 3 zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:

Das Zusatzmodul AMA-Gütesiegel beinhaltet weitere Anforderungen zum Einsatz von Futtermitteln im AMA-Gütesiegel-Programm. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Einhaltung einer Negativliste, die jene Futtermittel auflistet, die von AMA-Gütesiegel Landwirten nicht eingesetzt werden dürfen.

Informationen

Alle Details zur Kennzeichnung der Futtermittel mit den Zeichen pastus+ und pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich sind im Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation beschrieben.

Mit der Durchführung des jährlichen pastus+ Audits ist eine für pastus+ zugelassene Zertifizierungsstelle laut Liste zu beauftragen.  Nehmen Sie dafür bitte direkt mit der ausgewählten Zertifizierungsstelle Kontakt auf.

Im Leitfaden Audits und Zertifizierung sind die Anforderungen an die Durchführung von pastus+ Audits festgelegt. Es stehen Kontrollorganen und pastus+ Unternehmen Informationen zum Ablauf eines pastus+ Audits sowie weitere Informationen über die Kontrollen zur Verfügung.

Für die Vorbereitung auf das pastus+ Audit können die Checklisten der relevanten Betriebsfunktionen herangezogen werden:

Checkliste Mischfuttermittelherstellung
Checkliste Modul AMA-Gütesiegel
Checkliste Einzelfuttermittelherstellung
Checkliste Futtermittelhandel
Checkliste Futtermittelstreckenhandel
Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag
Checkliste Futtermitteltransport
Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlagen
Checkliste Internes Qualitätsmanagement

Änderungen von vertragsrelevanten Angaben sind der AMA-Marketing mittels Änderungsformular zu melden. 

Das ausgefüllte und firmenmäßig (Stempel+Unterschrift) unterzeichnete Formular kann per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden.

Folgende Änderungen sind zu melden:

- Änderung der Firmenbezeichnung
- Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsfunktionen
- Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsstätten
- Änderung der/des Zeichnungsberechtigten
- Änderung von Umsatz- und Mitarbeiterstufe
- Wechsel des Zertifizierungssystems
- Wechsel der Kontrollstelle
- Wechsel der Richtlinie

Um einen uneingeschränkten, jedoch abgesicherten Zukauf von Futtermitteln zu gewährleisten, hat die AMA-Marketing mit internationalen Standardgebern Vereinbarungen zur Anerkennung der Audits abgeschlossen. 

Auf Grundlage dieser Anerkennungen können pastus+ zertifizierte Unternehmen eine Lieferberechtigung für die Systeme QS und GMP+ erlangen, ohne dass ein zusätzliches Audit notwendig ist. Die Registrierung erfolgt direkt über die jeweiligen Standardbetreiber. 

Nähere Informationen zur Teilnahme am System QS finden Sie hier: QS Homepage

Eine Teilnahme am QS System ist nur für pastus+ Betriebe möglich, die ein Internes QM System implementiert haben und somit nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ zertifiziert wurden!

Lediglich Hersteller von Einzelfuttermitteln, die weniger als 1000 Tonnen Futtermittel pro Jahr produzieren, können auch über die pastus+ Kleinmengenregelung am System QS teilnehmen.

Informationen zur Teilnahme am System GMP+ finden Sie hier: GMP+ Homepage

Im System GMP+ wird sowohl die Zertifizierung nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ als auch nach der pastus+ Kleinmengenregelung akzeptiert.

Beim Transport von Futtermitteln ist eine internationale Zusammenarbeit zielführend. Die AMA-Marketing ist seit März 2016 offizielles Mitglied des Internationalen Komitees für den Straßentransport (ICRT). Die sieben Mitglieder des Komitees streben mit dem Ziel der Futtermittelsicherheit eine Vereinheitlichung der Anforderungen für den Straßentransport von losen Futtermitteln an.

Unter www.icrt-idtf.com/de können die Reinigungsanforderungen sowie weitere Informationen eingesehen werden.

Aktueller Newsletter

Aktuelle Informationen

pastus+Meldepflicht Futtermittelsicherheit

Vorfälle, die die Futtermittelsicherheit betreffen, sind der AMA-Marketing unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls zu melden.

Details inkl. Notfallkontakt entnehmen Sie dem unten angeführten Link!

mehr erfahren
ICRT-IDTFNewsletter 2/2022

Das Internationale Komitee für den Straßentransport, die ICRT-Mitglieder - AMA-Marketing, QS, GMP+ International, Qualimat Transport, Ovocom, EFISC-GTP und AIC, haben für die IDTF einige Änderungen beschlossen, welche im Newsletter 2/2022 zu finden sind. Diese Änderungen sind in der IDTF bereits vorgenommen worden.

Auf Anfrage der Unternehmen werden Produkte und die dazugehörige Reinigungsanforderung in die IDTF eingetragen, sobald das ICRT diese beschlossen hat.

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ICRT-IDTFNeue Website

In Zusammenarbeit der ICRT-Mitglieder - AMA-Marketing, QS, GMP+ International, Qualimat Transport, Ovocom, EFISC-GTP und AIC – wurde eine neue Website entwickelt.

Diese bietet weiterhin die gewohnten Funktionen, allerdings in einem neuen und modernen Design. Die Suchfunktion ist benutzerfreundlicher und es gibt ein neues Modul für die Reinigungsvorschriften der Binnenschifffahrt.

Um den Übergang zur neuen Website so einfach wie möglich zu gestalten, steht auch ein neues Benutzerhandbuch zur Verfügung.

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COVID-19AMA-Leitfaden

Die AMA-Marketing hat einen Leitfaden als Hilfestellung für Lebensmittel produzierende Betriebe erstellt, um sich für die Covid-Situation so gut wie möglich vorzubereiten. Die Inhalte des Leitfadens - wichtige Vorbeugemaßnahmen, notwendige Schritte bei Erkrankung von Mitarbeitern, professionelle Krisenkommunikation und Informationsquellen - können auch für unsere Futtermittelunternehmen von Interesse sein.

 

Gerne können Sie den Leitfaden als Hilfestellung für Ihr Unternehmen heranziehen!

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pastus+Neue Wege

Um pastus+ weiterhin eindeutig als etablierten Standard für die Qualitätssicherung von Futtermitteln in Österreich zu positionieren, wurde das System auf neue Beine gestellt.

 

Im Zuge der Neustrukturierung wurde eine neue Form der Teilnahme für anerkannte Betriebe geschaffen, die Regelung zur Kennzeichnung der Futtermittel angepasst, das Zusatzmodul AMA-Gütesiegel überarbeitet sowie ein neues Gebührenmodell und Vertragswerk implementiert.

 

Alle Details zu den Änderungen finden Sie im aktuellen Newsletter.

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pastus+Neue Kennzeichnungsregelung

Um die Orientierung beim Futtermittelzukauf zu erleichtern, sind ab sofort neben Mischfuttermitteln auch Einzelfuttermittel mit dem Zeichen pastus+ AMA-Gütesigel tauglich zu kennzeichnen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung des Zusatzmoduls AMA-Gütesiegel und der darin enthaltenen Negativliste.

 

Detaillierte Informationen zur Kennzeichnung sind im neuen Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation beschrieben.

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COVID-19Auswirkungen auf pastus+ Audits

Unter den derzeitigen Umständen ist es möglich, dass Unterlagen, die normalerweise beim Audit vor Ort vom Auditor gesichtet werden, in Form eines „Remote-Audits“ kontrolliert werden. Ein Betriebsbesuch wird innerhalb von drei Monaten nach dem Remote-Audit nachgeholt. Dafür wurden die Auditoren seitens der AMA-Marketing dazu aufgefordert, alle notwendigen Hygienebestimmungen einzuhalten.

Sollte es unter den derzeitigen Umständen zu Verhinderungen der Durchführung von pastus+ Audits kommen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

LandwirteFuttermittellieferschein

Der Futtermittellieferschein soll Landwirten als Dokumentation bei An- und Verkäufen von Futtermitteln dienen.


Er ist auf der Homepage der AMA-Marketing verfügbar und kann als PDF gespeichert und vor dem Druck direkt am PC ausgefüllt werden.

mehr erfahren

Dokumente

Ansprechpartner

Elisabeth Heil

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Futtermittel

Tel: +43 50 3151 4945
Marlene Jäger, BEd MSc

Qualitätsmanagerin

Bereich: Futtermittel

Tel: +43 50 3151 4494
DI Michael Langanger

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Futtermittel

Tel: +43 50 3151 4947