pastus+
Mit der Zertifizierung nach dem Qualitätssicherungssystem pastus+ entscheiden sich die Teilnehmer für eine unabhängige Kontrolle ihres Betriebes und somit für eine abgesicherte Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln hoher Qualität. Die Anforderungen sind in den pastus+ Richtlinien festgelegt und werden von unabhängigen und für pastus+ zugelassenen Zertifizierungsstellen jährlich überprüft.
Teilnehmer
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Richtlinie
Die Anforderungen, die an pastus+ zertifizierte Unternehmen gestellt und im Rahmen des jährlichen Audits überprüft werden, sind festgelegt in der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.
Um die Gegebenheiten von kleinstrukturierten Betrieben bestmöglich zu berücksichtigen, hat die AMA-Marketing für diese Teilnehmer eigene Richtlinien geschaffen.
So besteht für Futtermittelunternehmen mit einer jährlichen Gesamtmenge < 3000 Tonnen (bzw. < 6000 Tonnen bei mehreren Betriebsfunktionen) die Möglichkeit sich nach der pastus+ Kleinmengenregelung zertifizieren zu lassen. Die Teilnahme ist für Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler, Lagerhalter und Straßentransporteure von Futtermitteln möglich. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.
Die pastus+ Kleinstherstellerregelung wurde vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsaspektes geschaffen, um die regionale Verfügbarkeit von Einzelfuttermitteln kleiner Hersteller aufrechtzuerhalten. Eine Teilnahme ist für Betreiber von Getreide- und Ölmühlen sowie Brauereien mit einer jährlichen Futtermittelproduktion von maximal 150 Tonnen möglich.
Anhang 1 zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:
Das AMA-Futtermittel Monitoring pastus+ beinhaltet die Vorgaben zu den erforderlichen Futtermittelanalysen sowie weitere Informationen und Vorgaben zum Thema Futtermittelsicherheit.
Anhang 2 zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:
In der Gate-Keeper-Regelung sind die Anforderungen an den Zukauf nicht zertifizierter Futtermittel und ehemaliger Lebensmittel sowie an den Zukauf von Nebenprodukten aus der Öl- und Fettindustrie festgelegt.
Anhang 3 zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:
Das Zusatzmodul AMA-Gütesiegel beinhaltet weitere Anforderungen zum Einsatz von Futtermitteln im AMA-Gütesiegel-Programm. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Einhaltung einer Negativliste, die jene Futtermittel auflistet, die von AMA-Gütesiegel Landwirten nicht eingesetzt werden dürfen.
Informationen
Alle Details zur Kennzeichnung der Futtermittel mit den Zeichen pastus+ und pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich sind im Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation beschrieben.
Mit der Durchführung des jährlichen pastus+ Audits ist eine für pastus+ zugelassene Zertifizierungsstelle laut Liste zu beauftragen. Nehmen Sie dafür bitte direkt mit der ausgewählten Zertifizierungsstelle Kontakt auf.
Im Leitfaden Audits und Zertifizierung sind die Anforderungen an die Durchführung von pastus+ Audits festgelegt. Es stehen Kontrollorganen und pastus+ Unternehmen Informationen zum Ablauf eines pastus+ Audits sowie weitere Informationen über die Kontrollen zur Verfügung.
Für die Vorbereitung auf das pastus+ Audit können die Checklisten der relevanten Betriebsfunktionen herangezogen werden:
Checkliste Mischfuttermittelherstellung
Checkliste Modul AMA-Gütesiegel
Checkliste Einzelfuttermittelherstellung
Checkliste Futtermittelhandel
Checkliste Futtermittelstreckenhandel
Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag
Checkliste Futtermitteltransport
Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlagen
Checkliste Internes Qualitätsmanagement
Änderungen von vertragsrelevanten Angaben sind der AMA-Marketing mittels Änderungsformular zu melden.
Das ausgefüllte und firmenmäßig (Stempel+Unterschrift) unterzeichnete Formular kann per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden.
Folgende Änderungen sind zu melden:
- Änderung der Firmenbezeichnung
- Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsfunktionen
- Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsstätten
- Änderung der/des Zeichnungsberechtigten
- Änderung von Umsatz- und Mitarbeiterstufe
- Wechsel des Zertifizierungssystems
- Wechsel der Kontrollstelle
- Wechsel der Richtlinie
Um einen uneingeschränkten, jedoch abgesicherten Zukauf von Futtermitteln zu gewährleisten, hat die AMA-Marketing mit internationalen Standardgebern Vereinbarungen zur Anerkennung der Audits abgeschlossen.
Auf Grundlage dieser Anerkennungen können pastus+ zertifizierte Unternehmen eine Lieferberechtigung für die Systeme QS und GMP+ erlangen, ohne dass ein zusätzliches Audit notwendig ist. Die Registrierung erfolgt direkt über die jeweiligen Standardbetreiber.
Nähere Informationen zur Teilnahme am System QS finden Sie hier: QS Homepage
Eine Teilnahme am QS System ist nur für pastus+ Betriebe möglich, die ein Internes QM System implementiert haben und somit nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ zertifiziert wurden!
Lediglich Hersteller von Einzelfuttermitteln, die weniger als 1000 Tonnen Futtermittel pro Jahr produzieren, können auch über die pastus+ Kleinmengenregelung am System QS teilnehmen.
Informationen zur Teilnahme am System GMP+ finden Sie hier: GMP+ Homepage
Im System GMP+ wird sowohl die Zertifizierung nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ als auch nach der pastus+ Kleinmengenregelung akzeptiert.
Beim Transport von Futtermitteln ist eine internationale Zusammenarbeit zielführend. Die AMA-Marketing ist seit März 2016 offizielles Mitglied des Internationalen Komitees für den Straßentransport (ICRT). Die sieben Mitglieder des Komitees streben mit dem Ziel der Futtermittelsicherheit eine Vereinheitlichung der Anforderungen für den Straßentransport von losen Futtermitteln an.
Unter www.icrt-idtf.com/de können die Reinigungsanforderungen sowie weitere Informationen eingesehen werden.
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