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Die Milch und ihre AMA-Richtlinien

Es ist tägliche Routine bei diesem Milchviehbetrieb. Fast unbemerkt, weil gar nicht so laut, ist der Milchsammelwagen vorgefahren und steht nun beim Milchtankraum, oft auch Milchkammer genannt, um die Milch abzuholen.
An der Türe zur Milchkammer ist in der Regel ein Chip zur elektronischen Identifikation des Betriebes angebracht. Manche Bauern und Bäuerinnen lassen die Milch aber nicht am Hof abholen, sondern bringen ihren Milchtank – auch der ist normalerweise mit einem Chip versehen – zu einer Übernahmestelle. Gute Gelegenheit für eine kurze Plauderei mit Berufskolleginnen und -kollegen. Ob am Hof, oder „draußen“, der Schlauch des Tankwagens wird ausgerollt, das Tankrohr (Sauglanze) in die einzelnen Milchtanks geführt und innerhalb kurzer Zeit ist die gesamte Milch in den Sammelwagen abgesaugt.

Solche Spezial-LKW’S sind hochtechnische Fahrzeuge, die eine moderne elektronische Ausstattung haben. Die gesamte Sammeltour wird, von Start bis Tourende, genau aufgezeichnet. Und zwar mit Datum und Uhrzeit. Schließlich muss am Ende des Monats klar sein, wieviel Kilogramm Milch pro Betrieb abgerechnet werden kann. Übrigens entscheidet nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Milch über die Höhe des Milchgeldes. Die Feststellung der Milchqualität erfolgt mit der Milchprobe, die der Milchsammelwagen automatisch bei jedem Betrieb nimmt. Alle Probefläschchen sind genau gekennzeichnet, damit sie nicht verwechselt werden können. Auch sie werden selbstverständlich gekühlt.

Bei der Ankunft in der Molkerei darf der Fahrer oder die Fahrerin des Milchsammelwagens die Milch nicht sofort abladen. Zuvor müssen nochmal Kontrollen erfolgen und die Lieferung dokumentiert werden. Eine Probe der gesammelten Milch wird gezogen und mittels Schnelltests geprüft, ob keine Rückstände von Medikamenten feststellbar sind.

 

Manchmal brauchen auch Kühe Medikamente. Damit kranke Kühe nicht versehentlich mitgemolken werden, kennzeichnet man sie. Zum Beispiel mit einem Band um den Fuß. Die Anwendung von Medikamenten ist sehr streng geregelt. Nur Tierärzte dürfen entscheiden, wann, was, wieviel und wie lange ein Tier medikamentös behandelt wird. Danach müssen Wartefristen eingehalten werden. Ist das Tier geheilt und die Frist verstrichen, wird getestet, ob wirklich keine Rückstände in der Milch nachweisbar sind. Sollte dem so sein, darf die Milch dieser Kuh wieder geliefert werden. Weg mit dem Fußbändchen.

Es ist auch nicht erlaubt Milch zu liefern, die die ersten Tage nach der Geburt des Kalbes gemolken wurde. Diese Milch, Kolostrum oder Biestmilch genannt, hat eine intensivere Farbe, schmeckt ungewöhnlich, ist aufgrund eines höheren Proteingehaltes sehr nahrhaft. Sie steht ausschließlich den frischgeborenen Kälbern zur Verfügung. Für die ist diese Milch viel mehr als nur Nahrung. So sind die Kälber überhaupt erst durch eine unmittelbar nach der Geburt stattfindende Versorgung mit Muttermilch dazu in der Lage ihr Immunsystem aufbauen.

 

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinien für Milch enthalten wesentliche Anforderungen zur Herstellung von Milchprodukten hoher Qualität und garantieren Sicherheit für Konsumenten und Konsumentinnen. Eine gesunde, vitale Kuh, die unter guten Bedingungen gehalten wird, genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Futter bekommt und immer frisches Wasser zur Verfügung hat, gibt eben hervorragende Milch.

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