Masthühner:

Haltung & Bedürfnisse

Masthühnerhaltung in Österreich

In der Hühnermast wird zwischen konventioneller Boden-, Freiland- und Bio-Haltung unterschieden.


In der konventionellen Haltung werden Masthühner in Ställen gehalten. Hier ist Österreich beim Platzangebot führend, denn österreichische Hühner haben bis zu 40 Prozent mehr Platz als Masthendln im europäischen Durchschnitt.

In der Freilandhaltung gibt es für die Tiere zusätzlich zum Stall noch einen geschützten Auslauf.

Auch für Bio-Hendln ist Auslauf in abwechslungsreicher Umgebung verpflichtend vorgeschrieben. Und, ganz klar: Bio-Hendln haben Auslauf ins Freie und bekommen nur Bio-Futter.

Masthühnerhaltung: die unterschiedlichen Formen

Bei der Masthühnerhaltung wird grundsätzlich zwischen folgenden Haltungsformen unterschieden:

  • Bodenhaltung

    Hier verbringen die Tiere ihr Leben in geräumigen klimatisierten Ställen mit natürlicher Einstreu, in denen sie sich frei bewegen, picken und scharren können.

  • Freilandhaltung

    Bei dieser in Österreich sehr selten vorkommenden Haltungsform steht den Tieren zusätzlich ein Auslauf zur Verfügung.

  • Bio-Haltung

    Ein zentraler Punkt der Bio-Nutztierhaltung ist der Auslauf. Dort müssen genügend Möglichkeiten gegeben sein, sich schnell zu verstecken. Hendln haben von Natur aus (und aus gutem Grund!) Angst vor Greifvögeln. Eine freie Wiese, ohne Möglichkeit sich zu verstecken, versetzt die Tiere in permanente Angst. Auslauf ist wichtig, Schutz unbedingt notwendig.

  • Käfighaltung

    Die Käfighaltung von Masthühnern ist in Österreich gesetzlich verboten.

Artgerechte Masthühnerhaltung

Für die Haltung von Masthühnern gibt es Detailbestimmungen, die in der Tierhaltungsverordnung festgelegt sind.


In einer artgerechten Masthühnerhaltung müssen die Stallungen so gestaltet sein, dass sie den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden. Diese betreffen unter anderem das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit und die bauliche Ausstattung.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

Einstreu

Damit die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen wie Picken und Scharren ausüben können, müssen die Böden eingestreut werden. Als Einstreumaterialien sind z. B. Hobelspäne, Getreidespelzen und Strohhäcksel geeignet. In Österreich ist die Haltung von Masthühnern in Ställen ohne Einstreu verboten.

Platzangebot

In der EU gelten Mindestanforderungen für die maximale Besatzdichte bei Masthühnern.


In Österreich sind die Vorschriften strenger: Hier liegt die Gewichtsobergrenze bei 30 kg pro Quadratmeter. Anders gesagt: Im EU-Vergleich haben österreichische Masthühner bis zu 40 Prozent mehr Platz.


In der Bio-Haltung darf die maximale Besatzdichte pro Quadratmeter 21 kg nicht überschreiten.


Stallklima

Eine effiziente Belüftung der Ställe ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.

Entweder müssen in geschlossenen Ställen natürliche oder automatische Lüftungsanlagen vorhanden sein. Hängt das Wohlbefinden der Tiere von nur einer Lüftungsanlage ab, so ist eine geeignete Ersatzvorrichtung sowie ein Alarmsystem vorzusehen, das den Ausfall der Anlage meldet.

Fütterung

Das Futter für Masthühner besteht hauptsächlich aus Mais, Weizen, Soja, Erbsen und Sonnenblumenkernen in unterschiedlichen Anteilen.

Um eine optimale Nährstoffversorgung der Tiere zu gewährleisten, erhalten sie zusätzlich Mineralstoffe, Vitamine, Blütenmehle und pflanzliche Fette.


1/8 Liter Wasser trinkt ein ausgewachsenes Huhn täglich. Für das Wohlbefinden der Tiere ist es wichtig, dass alle Tiere jederzeit problemlos, d. h. ohne Gedränge, Zugang zu frischem Trinkwasser haben. Das Wasser im Stall muss Trinkwasserqualität haben.

Gesundheit

Wenn Tiere krank werden und eine Behandlung notwendig wird, entscheiden ausschließlich die betreuenden Tierärztinnen bzw. Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes über die Dosierung und Dauer des Einsatzes von Arzneimitteln.


Die Betriebe müssen im AMA-Gütesiegel-Programm verpflichtend Mitglieder der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung sein.


Während oder unmittelbar nach einer Behandlung dürfen die Tiere nicht verkauft werden. Nach Beendigung der medikamentösen Behandlung ist eine genau vorgeschriebene Wartezeit einzuhalten. Sie variiert je nach verabreichtem Medikament.


In der einzigartigen Datenbank „POULTRY HEALTH DATA“ des Tiergesundheitsdienstes werden alle an Geflügel verabreichten Medikamente (z. B. Antibiotika) erfasst und dokumentiert.

Betreuung

Das Wichtigste für das Wohlbefinden der Tiere ist die Betreuung durch den Menschen. Wer in Österreich Geflügel hält, muss deshalb über eine landwirtschaftliche oder nutztierhaltungsbezogene Ausbildung verfügen.


Schon gewusst, ...

... dass in den letzten 8 Jahren aufgrund der guten Haltungsbedingungen, der Antibiotikaeinsatz in Österreich um fast 60 Prozent gesenkt werden konnte?

AMA-Gütesiegel Hühnerfleisch: diese Kriterien gelten für Masthuhn-Betriebe

Für alle Mastgeflügel-Betriebe, die am AMA-Gütesiegel-Programm teilnehmen, gelten Bestimmungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Sie sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Hendlmast“ festgelegt.

AMA-Gütesiegel

In Betrieben, die gemäß der AMA-Gütesiegel-Richtlinien produzieren, werden Hendln in eingestreuter Bodenhaltung großgezogen.

Als Einstreu dienen gehäckseltes Stroh, Sägespäne, Getreidespelzen u. a.

Zusätzlich zur Einstreu muss den Tieren geeignetes Beschäftigungsmaterial wie Strohballen oder Picksteine angeboten werden.


Als Futter dürfen nur pastus+- zertifizierte Einzel- und Mischfuttermittel zugekauft und eingesetzt werden.


Im AMA-Gütesiegel-Programm sind einige Futtermittelkomponenten verboten (z.B. Blutmehl, Federnmehl). Welche Komponenten das im Einzelnen sind, steht in der sogenannten Negativliste der AMA-Marketing.


Zusätzlich zu den Basis-Anforderungen haben Landwirtinnen und Landwirte die Möglichkeit, an freiwilligen Modulen wie „Mehr Tierwohl“ teilzunehmen.


AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl“

In Betrieben mit dem AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl“ steht den Tieren mehr Platz zur Verfügung. Zusätzlich wird den meisten Tieren ein Außenklimabereich (eine Art Wintergarten) von mindestens 20 Prozent der Stallbodenfläche angeboten.

AMA-Gütesiegel & Freilandhaltung

Im AMA-Gütesiegel-Programm gibt es auch das freiwillige Modul „Freilandhaltung“. Den Tieren muss dann ein Auslauf von mindestens 2 m2 pro Huhn zur Verfügung stehen.


Die Besatzdichte in dieser Haltungsform ist mit maximal 27,5 kg Hühnern pro Quadratmeter Stallboden festgelegt.


Weitere Module, an denen die Landwirtinnen und Landwirte freiwillig teilnehmen können, sind:

  • Regionale Herkunft

    Mindestens zwei von drei Produktionsstufen (Geburt, Aufzucht, Schlachtung) müssen nicht nur in Österreich, sondern in einer Region stattfinden.

  • Besondere Fütterung

    Je nachdem, für welches Modul sich die Landwirtinnen und Landwirte entscheiden, werden die Masthühner unterschiedlich gefüttert. Entweder ausschließlich mit gentechnikfreiem Futter, ausschließlich mit europäischem Futter oder ausschließlich mit europäischem Soja.

  • Besondere Rassen

    Bei diesem Modul setzen die Landwirtinnen und Landwirte auf langsam wachsende Rassen oder auf seltene Rassen wie z. B. Sulmtaler Huhn oder Altsteirer.

  • QPlus Geflügel

    Ziel dieses Moduls ist eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung in der Geflügelhaltung etwa durch Antibiotikareduktion, Salmonellenbekämpfung oder durch Messung des Tierwohls anhand definierter Indikatoren.


Haltung von Bio-Masthühnern

In der Biohaltung leben die Tiere in einem Stall mit Tageslicht. Zusätzlich steht ihnen ein Auslauf zur Verfügung. Im Stall befinden sich Futtereinrichtungen und Tränken. Durch den Auslauf können die Tiere natürliche Verhaltensweisen wie Picken und Scharren ausleben und nach Futter suchen.

Unterstände im Auslauf bieten Schutz vor Sonne, Regen und Raubvögeln. Die Auslaufflächen sind tagsüber uneingeschränkt zugänglich. Verglichen mit konventioneller Landwirtschaft haben die Tiere mehr Platz im Stall und werden in kleineren Gruppen gehalten.


Der Platz für ein Bio-Masthuhn ist im Vergleich zur konventionellen Mast größer. Denn in der Bio-Haltung beträgt die Besatzdichte maximal 21 kg Hühner pro Quadratmeter Stallbodenfläche.


Bio-Masthühner erhalten ausschließlich Futter aus biologischem Anbau. Aufgrund der Verwendung langsam wachsender Rassen ist die Mastdauer in der Biohaltung länger. Die Küken dürfen nur von Biobetrieben stammen. Jährliche Bio-Kontrollen stellen die Einhaltung der Auflagen sicher.

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Häufig gestellte Fragen zur Masthühnerhaltung

Als Masthuhn werden männliche und weibliche Hühner bezeichnet, die zur Fleischproduktion in Ställen gehalten werden.


Die Begriffe Masthühner, Masthendl, Hähnchen, Hendl und Broiler haben dabei dieselbe Bedeutung.

Bei der Produktion von Hühnerfleisch wird fast ausschließlich auf schnell wachsende Hybridlinien zurückgegriffen.

Masthühner erreichen in der Regel nach ca. 30 bis 35 Tagen ihr Schlachtgewicht. Kommen langsamer wachsende Rassen zum Einsatz, ist die Mastdauer etwas länger. Diese langsamer wachsenden Rassen benötigen mehr Futter und Zeit für die Aufzucht. Dies geht mit erhöhten Kosten für die Landwirtinnen und Landwirte einher. In der Bio-Haltung werden die Tiere nach rund 55 Tagen geschlachtet.


Das bedeutet in weiterer Folge, dass die Verkaufspreise höher sind. Konsumentinnen und Konsumenten müssen hierbei bereit sein, diese höheren Preise zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Küken dieser langsam wachsenden Rassen in Österreich noch nicht in ausreichender Menge erhältlich sind.

In der Hühnermast kommen sowohl männliche als auch weibliche Tiere zum Einsatz. Vor der Mast erfolgt keine Geschlechtertrennung. Demnach werden männliche und weibliche Hühner gemeinsam gemästet. Dies geschieht auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Schlachtung noch keine Geschlechtsreife eingetreten ist.

Seit den 1950er- und 60er-Jahren werden spezielle Hühnerrassen gezüchtet. Legehennenrassen sind auf eine hohe Eierproduktion ausgerichtet, während Masthühnerrassen auf ein schnelles Wachstum und eine schnelle Gewichtszunahme abzielen. Masthühner setzen also schneller und besser Fleisch an als Legehennen.

Europaweit wird Geflügel in zwei Handelsklassen eingeteilt. Konsumentinnen und Konsumenten wird als frisches Geflügelfleisch ausschließlich Ware der Handelsklasse A angeboten.


Je frischer das Geflügel, desto höher die Qualität. Im Gegensatz zu anderen Fleischarten (z. B. Rindfleisch) ist das Geflügelfleisch bereits nach 24 Stunden reif zum Genuss.


Frisches Geflügel erkennt man an folgenden Merkmalen:

• am frischen Geruch

• an der unverletzten, gleichmäßig hellen (maisgelben) Hautfarbe

• am biegsamen Brustbein


Damit Hühner und Puten in die Handelsklasse A eingestuft werden, müssen sie eine besondere Fleischfülle bei Brust und Schenkel aufweisen. Charakteristisch ist die geringe, gleichmäßig dünne Fettschicht.


Ebenso geregelt ist die Anzahl an Federresten, Stümpfen (Federenden) und Haarfedern. Auch auf die Verfärbung der Haut wird genau geachtet. Hämatome und Quetschungen, die Rötungen verursachen, machen aus A-Ware schnell B-Ware. Am Schlachtband wird jede Geflügelkarkasse photometrisch erfasst und beurteilt. Nur makelloses Geflügel erhält die Handelsklasse A.


Geflügel der Handelsklasse B (leichte Mängel) wird von Tierärztinnen und Tierärzten vor Ort begutachtet. Sollte es einzelne, für in Ordnung befundene Teilstücke geben, werden die der Weiterverarbeitung zugeführt. Ansonsten wird B-Ware aussortiert und anderwärtig (z. B. für Tiernahrung) verwertet.

Tierhaltung und die Obsorge durch die Landwirtin/den Landwirt, aber auch Fütterung, Kühlverfahren und die Handhabung bis zum Verzehr bestimmen die Qualität von Geflügelfleisch.


Innerhalb der Europäischen Union gelten einheitliche Vorschriften für die Verkehrsbezeichnung, die Handelsklasse, die Angebotsformen und die Kennzeichnung.

Darüber hinaus können auf freiwilliger Basis Angaben zu Haltungsform, Fütterungsart und Kühlverfahren gemacht werden.

Auf Verpackungen tierischer Produkte, die innerhalb der EU erzeugt wurden, ist immer eine amtliche EU-Zulassungsnummer für den Betrieb zu finden. Das ist das sogenannte „Genusstauglichkeits- oder Identitätskennzeichen“. Es enthält Angaben über den Betrieb, in dem das Produkt zuletzt verarbeitet beziehungsweise abgepackt wurde. Über die Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe (z. B. des Fleisches oder der Milch) sagt es jedoch nichts aus. Diese Kennzeichnung dient der Qualitätssicherung durch die Überwachungsbehörden.


Das Länderkürzel des Identitäts- bzw. Genusstauglichkeitskennzeichen s gibt jenes Land an, indem das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde, etwa „AT“ für Österreich. In der zweiten Zeile ist die Betriebsnummer des zuletzt bearbeitenden oder verpackenden Unternehmens vermerkt. Das Kürzel EG bedeutet, dass es sich dabei um einen Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft handelt. Mit dem Zeichen wird lediglich bestätigt, dass der angegebene Betrieb nach EU-Hygienestandards gearbeitet hat, und es sich somit um ein hygienisch einwandfreies Produkt handelt.

Als Chlorhuhn werden bereits ausgenommene und gerupfte Schlachtkörper bezeichnet, die durch ein eiskaltes Chlor-Dioxid-Bad gezogen werden. Dadurch werden sie desinfiziert und länger haltbar gemacht.


In der Europäischen Union und somit auch in Österreich ist dieser Verarbeitungsschritt gesetzlich verboten. Denn bei Geflügelfleisch handelt es sich um ein sehr sensibles Produkt. Es muss nach der Schlachtung rasch verarbeitet und in weiterer Folge verzehrt werden.

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