Mastgeflügel
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Hendl- und Putenfleisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Hendlmast" und in der AMA-Gütesiegelrichtlinie "Putenmast" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
Richtlinie
Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Hendlmast".
Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Putenmast".
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Kontrollen
Mindestens einmal im Jahr muss die Eigenkontrollcheckliste durchgearbeitet und ausgefüllt werden. Dies dient auch zur guten Vorbereitung für die jährliche Kontrolle. Weiters sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen aktuell im Schädlingsbekämpfungsplan zu dokumentieren.
Kontrollen überprüfen nicht nur die Einhaltung der Richtlinien, sondern zeigen auch Verbesserungspotenziale für die Landwirte auf.
Die beauftrage Kontrollstelle führt zumindest einmal jährlich eine Vor-Ort-Kontrolle durch. Dabei werden die Checklisten für Hendlmast und für Putenmast verwendet.
Werden bei der Kontrolle Abweichungen festgestellt, müssen diese innerhalb der angegebenen Fristen behoben werden. Bei einem positiven Kontrollabschluss erhalten Sie ein Zertifikat von Ihrer beauftragten Kontrollstelle.
Dokumente
Ansprechpartner

Office Qualitätsmanagement
Bereich: Blumen und Zierpflanzen, Eier und Geflügel, Bio
