Fleisch darf nur dann ein rot-weiß-rotes AMA-Gütesiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Eine vergleichbar umfassende Herkunftsregelung gilt auch für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss bei Produkten mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel in einer heimischen Molkerei erfolgen. Für Eier mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen.
Auch bei Lebensmitteln mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel, die aus mehr als einer Zutat bestehen, stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe ausschließlich aus Österreich. Nur ausnahmsweise dürfen bei solchen Lebensmitteln Zutaten aus einem anderen Land stammen - etwa, wenn eine Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Mengen erzeugt wird. „Klassiker“ sind Bananen oder Erdbeeren im Fruchtjoghurt oder der Pfeffer in der Wurst oder in Leberknödeln.
Es gibt viele Marken und Logos auf Nahrungsmitteln. Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel haben Alleinstellung: Ihre Vergabe erfolgt aufgrund des gesetzlichen Auftrages der AMA. Die dahinterliegenden Richtlinien müssen vom BML genehmigt werden.
Die Richtlinien werden in Fachgremien beschlossen. Diese setzen sich aus Experten der Bereiche Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel sowie AMA-Marketing zusammen. Alle Richtlinienbeschlüsse werden einem Lenkungsgremium vorgelegt, das die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Gesellschaft repräsentiert (Sozialpartner). Abschließend bedürfen die Richtlinien der Genehmigung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).
Qualität
- Höhere Anforderungen als nach Gesetz oder Lebensmittelcodex
Herkunft
- Milch, Fleisch, Obst, Gemüse, Eier und andere Lebensmittel ohne Zutaten: 100% inländischer Ursprung
- Bei Fleisch: Geburt, Fütterung, Schlachtung, Zerlegung des Tieres zu 100% in Österreich
- Zusammengesetzte Lebensmittel: Wertbestimmende landwirtschaftliche Rohstoffe stammen zu 100% aus dem Inland (z.B. 100% Milch aus Österreich im Joghurt). Gleiches gilt für Zutaten. Nur Zutaten, die hier nicht wachsen, nicht verfügbar sind oder qualitativ nicht entsprechen, dürfen aus anderen Ländern bezogen werden
Kontrolle
- Unabhängige Kontrolle vernetzt vom Bauernhof bis zur Theke, dzt. rund 15.000 Vor-Ort- Kontrollen, 10.000 Laboranalysen
- Konsequente Überkontrollen
Kontrolle von Feld und Stall bis in die Theke
Um den Konsumenten größtmögliche Sicherheit zu bieten, ist jede Stufe der Lebensmittelkette – vom Landwirt bis zum Lebensmittelhandel - eingebunden. Sogar die vorgelagerte Futtermittelherstellung ist im Gütesiegel-Kontrollsystem erfasst. Das AMA- Gütesiegel hat Alleinstellung: Es hat eine gesetzliche Basis und sämtliche Kontrollen werden von unabhängigen Kontrollstellen durchgeführt.
Kontroll-Pyramide
Das Kontrollsystem in den AMA-Gütesiegel-Programmen ist dreistufig. Die erste Stufe ist die „Eigenkontrolle“, die in der Verantwortung des teilnehmenden Betriebes liegt und regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden muss. Die zweite Stufe ist die „externe Kontrolle“. Sie erfolgt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Kontrollunternehmen. Geprüft werden die strengen Anforderungen der AMA-Gütesiegel-Produktion anhand von vorgegebenen Checklisten. Die dritte Stufe ist die „Überkontrolle“ und dient zur Überprüfung der externen Kontrolle und zur Evaluierung der Richtlinien. Sie wird von Mitarbeitern der AMA-Marketing oder von unabhängigen Experten durchgeführt.
Werden bei Kontrollen Abweichungen festgestellt, gelangen je nach Schwere des Verstoßes Sanktionen zur Anwendung. Sie reichen von der Auflage, den Mangel umgehend zu beheben bis zum Ausschluss aus dem AMA-Gütesiegel-Programm.
Jährlich werden rund 15.000 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, davon alleine rund 3.000 bei Schlacht- und Zerlegebetrieben und im Lebensmittelhandel. Daneben geben 10.000 Produktanalysen Sicherheit, dass AMA-Qualität drinnen ist, wenn das AMA Gütesiegel drauf ist. Für das Team der AMA bedeutet das: rund 50 Kontrollen pro Arbeitstag.
Richtlinien für einzelne Bereiche
Das AMA-Gütesiegel für unsere europäischen Nachbarn
Das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erfolgsgeschichte. Herzstück des Programms sind Richtlinien, deren Vorgaben über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird von unabhängigen Stellen kontrolliert. Darüber hinaus ist die Herkunft von Rohstoffen und deren Verarbeitungsort nachvollziehbar.
Die Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm steht allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Die Richtlinien unterscheiden sich dabei nicht von den Richtlinien des rot-weiß-roten AMA-Gütesiegels, die Herkunft wird mit unterschiedlichen Farbgebungen kenntlich gemacht.
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