
Häufig gestellte Fragen
Die Aufgaben der AMA-Marketing sind gesetzlich vorgegeben: die Vermarktung von Agrarprodukten im In- und Ausland sowie Maßnahmen zur Förderung der Qualität von Lebensmitteln. Lebensmittel, die qualitativ die gesetzlichen Vorgaben übertreffen, zeichnet die AMA-Marketing mit dem AMA-Gütesiegel aus, Bio-Lebensmittel mit dem AMA-Biosiegel.
Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel besitzen Alleinstellung unter den Zeichen, Marken und Logos. Die Richtlinien werden dem BML zur Genehmigung vorgelegt. Ihre Einhaltung kontrollieren unabhängige, staatlich akkreditierte Kontrollstellen und Labors.
Nur wenn es alle Vorgaben der folgenden drei Bereiche erfüllt:
- garantiert nachvollziehbare Herkunft der Rohstoffe,
- ausgezeichnete Qualität und
- unabhängige Kontrollen.
Das AMA-Biosiegel steht für:
Mehr Bio durch:
- Besondere Sorgfalt und Optimierung bei der Auswahl biologischer Zutaten
- Höhere Standards in der landwirtschaftlichen Produktion (z. B. Bio Austria)
- Natürliche Produkte dank zusätzlicher Vorgaben für die Herstellung und Bearbeitung
- Verzicht auf Palm(kern)öl
- Umweltfreundliche Verpackungsarten (z. B. kein PVC)
Mehr Qualität durch:
- Umfassende mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien
- Regelmäßige und mindestens jährliche Betriebskontrollen, laufende Produktanalysen und sensorische Überprüfungen
- Nachvollziehbarkeit von Rohstoffen und Betriebsmitteln
- Hohe Hygienevorschriften für die Produktion
In erster Linie Frischeprodukte und einige verarbeitete Produkte:
- Obst / Gemüse / Speiseerdäpfel
- Rind / Kalb / Schwein / Hendl / Pute / Lamm-Fleisch
- Wurstwaren und Fleischerzeugnisse
- Milch und Milchprodukte
- Fisch und Fischprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Blumen und Zierpflanzen
Hinzu kommen einige ausgewählte Be- und Verarbeitungsprodukte, wie etwa Speiseöl, Bier, Tiefkühl-Gemüse, Sauerkraut, Pommes, Brot und Gebäck, Fruchtsäfte oder Honig.
Das AMA-Biosiegel wird ausschließlich für Bio-Lebensmittel vergeben. Der Schwerpunkt liegt auf Frischeprodukten wie Milch und Milchprodukten, Obst und Gemüse, Eiern, Fleisch und Fleischwaren inkl. Geflügel sowie Brot und Gebäck. Aber auch Bio-Getränke sind Teil des AMA-Biosiegelprogramms.
Mehr als zwanzig verschiedene landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen und Richtlinien regeln die Herstellung. Dabei liegen die Qualitätskriterien über den gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise:
- Einsatz von zertifizierten Futtermitteln
- Milch und Milchprodukte: Qualitätsstufe 1 bis zum letzten Tag der angegebenen Haltbarkeit
- Gute Agrarpraxis bei Obst und Gemüse
- Strenge Hygiene
- Genaue und nachvollziehbare Dokumentation
100 % biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Ausnahmen bestehen nur bei Naturdärmen, Pektin und Hefen, wenn sie in Bioqualität am Markt nicht verfügbar sind.
Die landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen von Bio-Bauernhöfen, die an Qualitätsprogrammen teilnehmen. Die Anforderungen gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Optimale Produktqualität (Gute Herstellungspraxis/HACCP)
Naturbelassenheit durch Reduzierung der Zusatzstoffe. Rund ein Viertel der Zusatzstoffe, deren Verwendung die EU-Bio-Verordnung erlaubt, darf bei AMA-Biosiegel-Produkten nicht verwendet werden.
Verpflichtende Produktanalysen und Labortests, z.B. eine Höchstgrenze für die Gesamtkeimzahl bei Wurst, systematisches Rückstandsmonitoring bei Obst und Getreide, etc.
Verpflichtende sensorische Tests nach definierten Kriterien für Geschmack, Geruch, Konsistenz, Aussehen.
Umweltschonende Verpackung, z.B. Verbot von chlorhaltigem Material
Transparente Herkunftskennzeichnung der landwirtschaftlichen Rohstoffe bei zusammengesetzten Produkten
Die strengen Vorgaben des Österreichischen Lebensmittelbuches gelten zusätzlich zur EU-Bio-Verordnung.
Die Richtlinien werden in Fachgremien beschlossen. Diese setzen sich aus Experten von Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und AMA-Marketing zusammen. Alle Richtlinienbeschlüsse werden einem Lenkungsgremium vorgelegt, das die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Gesellschaft repräsentiert (Sozialpartner). Die Richtlinien bedürfen der Genehmigung durch das BML.
Die Vorschriften zur biologischen Landwirtschaft sind in den EU-Bio-Verordnungen geregelt. Darauf bauen freiwillige strengere Kriterien von Bioverbänden oder Handelsmarken auf. „Strenger als das Gesetz“, lautet die Voraussetzung, um für das AMA-Biosiegel anerkannt zu werden. Damit ist die Qualitätssicherung auf Ebene der Landwirtschaft gewährleistet. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, setzt die Kontrolle der Richtlinie für das AMA-Biosiegel bei den Be- und Verarbeitern an.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie verfolgt die Vision der ganzheitlichen Qualitätssicherung, also von Qualitätsvorschriften und Kontrollen vom Feld und Stall bis ins Geschäft. Das AMA-Biosiegel steht für einen garantierten Qualitätsstandard unabhängig davon, welche Verbandslogos oder Marken das Lebensmittel zusätzlich trägt. Die AMA stimmt sich regelmäßig mit Verbänden und Markeninhabern ab und entwickelt ihre Kriterien laufend weiter. Dadurch nimmt das AMA-Biosiegel-Programm eine vermittelnde Rolle zwischen Handelsmarken und Erzeugerverbänden ein.
Rund 42.500 landwirtschaftliche Erzeuger nehmen an den einzelnen Programmen teil, davon rund 29.700 Milchviehhalter, 8.500 Rinderhalter, 1.840 Schweinehalter, 750 Legehennenhalter, 610 Masthendl- und Putenhalter, 2.680 Obst-, Gemüse- und Kartoffelproduzenten. Rund 450 Lizenznehmer zeichnen ihre Produkte mit dem AMA-Gütesiegel aus (Stand: 2021).
Rund 24.470 landwirtschaftliche Betriebe produzieren in Österreich Rohstoffe für Bio-Lebensmittel. Damit werden 26,5 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen nach biologischen Kriterien bewirtschaftet. In das AMA-Biosiegel-Programm sind rund 200 Be- und Verarbeitungsbetriebe eingebunden (Stand: 2021).
Alle Stufen der Lebensmittelkette – vom Landwirt bis zum Lebensmittelhandel - sind eingebunden. Das AMA-Gütesiegel hat Alleinstellung: Sämtliche Kontrollen werden von unabhängigen Kontrollstellen durchgeführt. Auch die Kontrollorgane selbst unterliegen peniblen Überprüfungen.
Basis ist eine dreistufige Kontrollpyramide. Auf der ersten Stufe muss der Landwirt, der Lebensmittelproduzent bzw. Handelsbetrieb mittels Checklisten selbst regelmäßig Eigenkontrollen durchführen und dokumentieren. Auf der zweiten Stufe werden die Betriebe durch unabhängige Kontrollstellen überprüft, die von der AMA-Marketing zugelassen sind. Die Arbeit der Kontrollorgane selbst wird in der dritten Stufe durch Überkontrollen geprüft.
Ca. 15.000 Vor-Ort-Kontrollen, davon alleine rund 3.000 auf Schlacht- und Zerlegebetrieben und im Lebensmittelhandel. Rund 10.000 Analysen wie Produktanalysen, Harn- und Kotproben, Blatt- und Fruchtproben werden jedes Jahr durchgeführt.
In der Landwirtschaft:
- mindestens einmal jährlich durch akkreditierte Bio-Kontrollstellen
Bei den Verarbeitern:
- Laufende Eigenkontrollen und Dokumentation durch den Betrieb (Produktanalysen, HACCP, gute Herstellungspraxis),
- mind. einmal jährlich externe Kontrollen durch unabhängige Bio-Kontrollstellen
- Überkontrollen durch die AMA (Kontrolle der Kontrolle) bzw. von ihr beauftragte Kontrollstellen.
Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel und rot-weiße AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe AUSTRIA garantieren Österreich als Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch als den Ort der Be- und Verarbeitung. Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur dann ein rot-weiß-rotes AMA-Gütesiegel und rot-weißes AMA-Biosiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Diese umfassende Herkunftsregelung gilt auch für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss in einer heimischen Molkerei erfolgen. Für Eier gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel und rot-weißen AMA-Biosiegel ausgezeichnet sind, werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen.
Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel und rot-weißen AMA-Biosiegel stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe ausschließlich aus Österreich. Das gilt auch für verarbeitete Lebensmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen. Nur ausnahmsweise dürfen bei solchen Lebensmitteln Zutaten aus einem anderen Land stammen - etwa, wenn eine Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Mengen erzeugt wird. Klassische Beispiele sind Bananen oder Erdbeeren im Fruchtjoghurt oder Pfeffer in der Wurst. Diese Regelung gilt nicht für landwirtschaftliche Monoprodukte wie Milch, Fleisch, Fisch, Eier, Obst Gemüse und Speiseerdäpfel. Sie sind durch und durch österreichische Erzeugnisse.
In Österreich wird der Großteil der Futtermittel auf den Bauernhöfen selbst produziert. Von Händlern und Herstellern zugekaufte Futtermittel müssen durch das System pastus+ abgesichert und mit pastus+-AMA-Gütesiegel-tauglich gekennzeichnet sein. Die AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ gewährleistet die Rückverfolgbarkeit, hohe Qualitäts- und Hygienestandards sowie regelmäßige Produktanalysen. Die gentechnikfreie Fütterung ist in der Milch-, Eier und Geflügelfleischproduktion Branchenstandard.