AMA
Konsumenten

Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel

Richtlinie & Informationen zu AMA-Gütesiegel Obst, Gemüse & Speiseerdäpfeln

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel" regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus.

Richtlinie

Mit der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel" werden folgende Ziele angestrebt:

  • Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel. Die Qualitätskriterien liegen dabei über dem gesetzlichen Niveau.
  • Transparenz und nachvollziehbare Herkunft entlang des Herstellungsprozesses.
  • Stärkung des Vertrauens der Konsumenten durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.
     

Teilnehmer

Informationen

Bei Interesse an der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm senden wir Ihnen ein Erstinformationspaket per E-Mail zu.

Eine Voraussetzung für den Abschluss eines Lizenzvertrages ist ein gültiger Kontrollvertrag mit einer von der AMA-Marketing genehmigten Kontroll-/Prüfstelle sowie eine positiv absolvierte Erstkontrolle.

Wenden Sie sich zwecks Erstkontroll-Terminvereinbarung bitte direkt an die von Ihnen gewählte Kontrollstelle.

Die Erstkontrolle kann nur bei aktiver Produkthandhabung und Verpackung erfolgen.

Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen

Nach positv absolviertem Audit, wird Ihnen das AMA-Gütesiegel-Zertifikat direkt von Ihrer Kontrollstelle zugesendet.

Die von Ihnen gewählte Kontrollstelle ist in weiterer Folge für die Durchführung und Verrechnung der jährlichen Kontrolle verantwortlich. Auch die jährliche AMA-Gütesiegel Zertifizierung sowie die Versendung der Zertifikate erfolgt über diese.

 

Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Erzeugerpackstelle (Direktlieferanten), das bedeutet es werden keine externen Produkte zugekauft, sondern ausschließlich eigene Produkte vermarktet, wird die jährliche Kontrolle von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.

Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um ein Handelsunternehmen ohne Produktkontakt (reine Vertriebs- und Handelsfirmen), wird die jährliche Kontrolle ebenfalls von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.

 

Bei Packstellen mit Zukauf wird die jährliche Kontrolle in die zwei Schwerpunkte "Mengenfluss" und "Hygiene" aufgeteilt. Diese Kontrollen werden von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.

Eine Anerkennung von GFSI-Audits als jährliche Hygiene-Kontrolle ist möglich.

 

 

Betriebe, die nach einem GFSI-anerkannten Standard zertifiziert sind, können die Hygiene-Kontrollen alle zwei Jahre durch rechtzeitige Übermittlung des gültigen Zertifikates und des Maßnahmenplanes anerkennen lassen (bis 31. Dezember des aktuellen Kontrolljahres).

Annerkennung:

  • IFS Food
  • FSSC 22000
  • BRC
  • IFS Global Market intermediate(bei Lizenznehmer kleinerer Unternehmensstruktur). IFS Global Market basic wird nicht anerkannt.

Anerkennung NUR bei Unternehmen ohne Produktmanipulation (reine Vetriebs- und Handelsfirmen):

  • IFS Wholesale
  • IFS Cash & Carry
  • IFS Logistic

 

Vertragserrichtungsgebühr
Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Vertragserrichtungsgebühr von 1.000 Euro (exkl. Ust) eingehoben. Können Sie nachweisen, dass Sie den Agrarmarketingbeitrag bezahlen (Kopie des Überweisungsscheines) entfällt die Vertragserrichtungsgebühr.

Lizenzgebühr
Die jährliche Lizenzgebühr bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und errechnet sich folgendermaßen:

Betrag Umsatzstufe:
+ Betrag Arbeitnehmerstufe
+ Betrag je Betriebsstätte x Anzahl
= Lizenzgebühr/Jahr

Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.

Wissenswertes

Aufzeichnung WebinarObst, Gemüse, Speiseerdäpfel

Im März 2021 fanden die Webinare „AMA-Gütesiegel und AMA-Biosiegel Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel" statt. Die Anforderungen der beiden Qualitätssicherungsprogramme wurden vorgestellt und durch Zahlen untermauert. Über die Herausforderungen im letzten Jahr wurde berichtet und mit einem Fachvortrag zu Hygiene abgerundet.

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MerkblattWaschwasser

Folgende Vorgaben sind ab 2022 für alle Lizenznehmer gültig:

  • mindestens einmal jährlich Analyse auf die mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung durch ein akkreditiertes Labor
  • Entnahme an der letzten Stelle der Verwendung im Betrieb (end of pipe)
  • Mindestanforderung fünf mikrobiologische Parameter: KBE 22, KBE 37, Escherichia coli, Coliforme Bakterien, Enterokokken
  • Für Lebensmittel die vor Verzehr gekocht werden müssen (zB. Erdäpfel) ist eine Trinkwasseranalyse nicht erforderlich.
  • Bei Verwendung von Trinkwasser aus Hausbrunnen: Lokalaugenschein und Probenahme durch das beauftragte Labor
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MerkblattGute Herstellungspraxis und HACCP

Das vorliegende Merkblatt soll ein brauchbares Werkzeug für alle Unternehmen im Bereich frisches Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel darstellen und sie bestmöglich in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

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Übersichtlich erklärtRÜCKSTANDSMONITORING

Mit rund 3.000 Kontrollen und mehr als 1.200 Produktanalysen wird die hohe AMA-Güte abgesichert. Im Jahr 2021 wurden bei mehr als der Hälfte aller Proben keine Rückstände nachgewiesen. 

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MerkblattGLOBALG.A.P. Datenbank

Die Überprüfung des AMAG.A.P. Zertifizierungsstatus der zugekauften Produkte ist für alle Lizenznehmer eine Notwendigkeit! Das neue Merkblatt zur GLOBALG.A.P. Datenbank Zertifikatsprüfung dient Ihnen als Hilfestellung dafür.

Als Teil des Merkblatts möchten wir Ihnen auch gerne die GLOBALG.A.P. Favoritenliste vorstellen.

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LeitfadenAMA-Leitfaden ZU COVID 19

Die AMA-Marketing stellt einen Leitfaden als Hilfestellung für Lebensmittel produzierende Betriebe zur Verfügung, um sich für die Covid-Situation so gut wie möglich vorzubereiten.

Es werden die wichtigsten Vorbeugemaßnahmen vorgestellt und die notwendigen Schritte bei Erkrankung von Mitarbeitern aufgezeigt. Weiters soll der Leitfaden auch Anstoß für eine professionelle Krisenkommunikation geben und die wichtigsten Informationsquellen aufzeigen.

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Dokumente

Dokument

Datum

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse Speiseerdäpfel01.03.2023Öffnen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse SpeiseerdäpfelHerunterladen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse Speiseerdäpfel
Beauftragung der Erstkontrolle10.11.2020Öffnen Beauftragung der ErstkontrolleHerunterladen Beauftragung der Erstkontrolle
Leitlinie Hygiene 10.11.2020Öffnen Leitlinie Hygiene Herunterladen Leitlinie Hygiene
Leitlinie Hygiene Anhang Rumänisch10.11.2020Öffnen Leitlinie Hygiene Anhang RumänischHerunterladen Leitlinie Hygiene Anhang Rumänisch
Merkblatt GLOBALG.A.P Datenbank Zertifikatsprüfung10.11.2020Öffnen Merkblatt GLOBALG.A.P Datenbank ZertifikatsprüfungHerunterladen Merkblatt GLOBALG.A.P Datenbank Zertifikatsprüfung
Merkblatt Gute Herstellungspraxis und HACCP15.03.2021Öffnen Merkblatt Gute Herstellungspraxis und HACCPHerunterladen Merkblatt Gute Herstellungspraxis und HACCP
Merkblatt Waschwasser09.05.2022Öffnen Merkblatt WaschwasserHerunterladen Merkblatt Waschwasser
Gebührenmodell09.02.2023Öffnen GebührenmodellHerunterladen Gebührenmodell
Stammdatenblatt Lizenznehmer Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel25.02.2021Öffnen Stammdatenblatt Lizenznehmer Obst, Gemüse, SpeiseerdäpfelHerunterladen Stammdatenblatt Lizenznehmer Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel
Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen19.10.2022Öffnen Kontrollstellenliste Vor-Ort-KontrollenHerunterladen Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen
Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten20.11.2020Öffnen Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter DatenHerunterladen Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten

Ansprechpartner

Sylvia Ernstthaler

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel

Tel: +43 50 3151 4492
DI Stephanie Pohl-Stadlhofer

Qualitätsmanagerin

Bereich: Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel

Tel: +43 50 3151 4575
Mag. Anita Bauernfeind

Qualitätsmanagerin

Bereich: Blumen und Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel

Tel: +43 50 3151 4467
DI Gregor Walcher-Eichinger

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel, Eier und Geflügel, Blumen und Zierpflanzen

Tel: +43 50 3151 424