Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel" regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus.
Richtlinie
Mit der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel" werden folgende Ziele angestrebt:
- Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel. Die Qualitätskriterien liegen dabei über dem gesetzlichen Niveau.
- Transparenz und nachvollziehbare Herkunft entlang des Herstellungsprozesses.
- Stärkung des Vertrauens der Konsumenten durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.
Teilnehmer
Informationen
Füllen Sie die Beauftragung der Erstkontrolle für die Packstelle (Hygiene + Mengenfluss) vollständig aus und schicken Sie diese an die AMA-Marketing.
Diese Kontrolle wird wie folgt verrechnet: Der Stundensatz für die Kontrolle beträgt 156 Euro, der Stundensatz für die Berichtslegung 96 Euro. Hinzu kommt das amtliche Kilometergeld.
Im Rahmen der Erstkontrolle wird festgehalten, ob es sich um eine Erzeugerpackstelle (nur Produkte aus eigener Produktion - kein Zukauf) oder um eine Packstelle mit Zukauf handelt. Diese Differenzierung ist entscheidend für die jährliche Kontrolle.
Wird die Kontrolle nicht bestanden, kann eine erneute Erstkontrolle nach gegebenen Korrekturmaßnahmen von Ihnen beauftragt werden.
Eine weitere Voraussetzung für den Abschluss eines Lizenzvertrages ist ein gültiger Kontrollvertrag mit einer von der AMA-Marketing genehmigten Kontroll-/Prüfstelle. Der Kontrollvertrag muss nach erfolgreich absolvierter Erstkontrolle und vor Abschluss des AMA-Gütesiegel-Lizenzvertrages abgeschlossen werden.
Die von Ihnen gewählte Kontrollstelle ist in weiterer Folge für die Durchführung und Verrechnung der jährlichen Kontrolle verantwortlich und übermittelt die Kontrollberichte an die AMA-Marketing.
Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Erzeugerpackstelle (Direktlieferanten), das heißt es werden keine externen Produkte zugekauft sondern ausschließlich eigene Produkte vermarktet, wird die jährliche Kontrolle von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.
Bei Packstellen mit Zukauf wird die jährliche Kontrolle in die zwei Schwerpunkte Mengenfluss und Hygiene aufgeteilt.
- Die jährliche Kontrolle mit Schwerpunkt „Mengenfluss“ wird von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.
- Um das Verbesserungspotential im Bereich „Hygiene“ möglichst einheitlich bei allen Betrieben aufzuzeigen, werden diese Kontrollen von EINER Kontrollstelle durchgeführt: SLK GmbH
Für die Kontrollbeauftragung kontaktieren Sie bitte:
Herrn Ing. Matthias Lechner
Telefon: 0662/649483-28
matthias.lechner(at)slk.at
Betriebe, die nach einem GFSI-anerkannten Standard (z.B. IFS-Food, BRC) zertifiziert sind, können die Hygiene-Kontrollen alle zwei Jahre durch rechtzeitige Übermittlung des gültigen Zertifikates und des Maßnahmenplanes anerkennen lassen.
Vertragserrichtungsgebühr
Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Vertragserrichtungsgebühr von 1.000 Euro (exkl. Ust) eingehoben. Können Sie nachweisen, dass Sie den Agrarmarketingbeitrag bezahlen (Kopie des Überweisungsscheines) entfällt die Vertragserrichtungsgebühr.
Lizenzgebühr
Die jährliche Lizenzgebühr bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und errechnet sich folgendermaßen:
Betrag Umsatzstufe:
+ Betrag Arbeitnehmerstufe
+ Betrag je Betriebsstätte x Anzahl
= Lizenzgebühr/Jahr
Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.
Prüfprotokoll für Erzeugerpackstellen (Direktvermarkter ohne Zukauf)
Prüfprotokoll für Packstellen und Handelsunternehmen:
Dokumente
Ansprechpartner

Office Qualitätsmanagement
Bereich: Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel

Qualitätsmanagerin
Bereich: Blumen und Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel

Qualitätsmanagerin
Bereich: Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel

Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel, Eier und Geflügel, Blumen und Zierpflanzen