AMA
Konsumenten

Fische

Richtlinie & Informationen für Fischaufzucht

Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Teichwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Teichwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Fischaufzucht" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

Richtlinie

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.

Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank

Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.

Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.

Kontrollen

Das AMA-Kontrollsystem basiert auf drei Stufen:

  • Vom Betrieb selbst sind Eigenkontrollen vorzunehmen (z.B. risikobasiertes Gewässermonitoring).
  • Die externen Kontrollen werden von akkreditierten Kontrollstellen durchgeführt.
  • Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Für die Auslobung mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel müssen die Fische in Österreich geschlüpft, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet worden sein. Darüber ist eine lückenlose Dokumentation notwendig. Diese erfolgt in der Regel über die Chargennummer.

Hier finden Sie das Dokument Mindestangaben zur Fischherkunft.

Dokumente

Ansprechpartner

Eva Baumgartner

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischereizeugnisse, Rechtsmanagement

Tel: +43 50 3151 430
DI Benedikt Fritz

Qualitätsmanager

Bereich: Milchviehbetriebe, Fischzüchter

Tel: +43 50 3151 4470
DI Rüdiger Sachsenhofer

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel

Tel: +43 50 3151 4490