AMA
Konsumenten

Milch & Milchprodukte

Richtlinie & Informationen zu AMA-Gütesiegel Milch und Milchprodukten

Bei der Erzeugung, Vermarktung und Zubereitung von Milch und Milchprodukten bedarf es größter Sorgfalt. Die AMA-Marketing bietet daher stufenübergreifende Qualitätssicherungssysteme an, um die Risiken so gut wie möglich zu überwachen und zu vermeiden.

Richtlinie

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Milch und Milchprodukte" verfolgt folgende Ziele:

  • Kontinuierliche Verbesserung der Qualität und der Sicherheit bei Milch und Milchprodukten. Die Anforderungen sind dabei höher als die gesetzlichen Vorgaben.
  • Transparenz und nachvollziehbare Herkunft entlang des gesamten Herstellungsprozesses
  • Stärkung des Vertrauens der Konsumenten durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.

AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Milch und Milchprodukte"

Teilnehmer

Informationen

Die Kosten der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren und Kosten für die externen Kontrollen zusammen.

Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.

Hier finden Sie die AMA-Gütebewertungsschemata für:

Wissenswertes

Kärntnermilch Bio-Aktionstage
AktuellesPrimäre Zutatenverordnung

Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel zählen als sogenannte „Auslöser“ für die Primäre Zutatenverordnung (VO (EU) 775/2018). Eingetragene Marken sind zwar als Auslöser ausgenommen, jedoch geht aus den Beweggründen der Verordnung hervor, dass diese Ausnahme nur für eingetragene Marken gilt, die dazu geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens Unterscheidungskraft zu verleihen.

Da das Gütesiegel von mehreren Unternehmen verwendet werden kann, muss bei primären Zutaten (Zutaten, die mehr als 50 % des Lebensmittels ausmachen und QUID-pflichtige Zutaten), die nicht aus der deklarierten Region stammen, die Herkunft angegeben werden.

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Kärntnermilch Bio-Aktionstage
WissenswertesHACCP-System

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer ständige Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, die auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte („HACCP-gestützte Verfahren“ oder „HACCP“) beruhen. Die HACCP-Grundsätze gelten allgemein als nützliches Instrument, mit dem die Lebensmittelunternehmer die möglicherweise in Lebensmitteln vorkommenden Gefahren beherrschen können, und sind international als solches anerkannt.

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Dokumente

Ansprechpartner

Eva Baumgartner

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischereizeugnisse, Rechtsmanagement

Tel: +43 50 3151 430
DI (FH) Manuela Polinkiewicz

Qualitätsmanagerin

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, AMA-Biosiegel, Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung

Tel: +43 50 3151 4473
DI Rüdiger Sachsenhofer

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel

Tel: +43 50 3151 4490