Frischfleisch

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Frischfleisch" regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die darin beschriebenen Anforderungen gehen über die rechtlichen Bestimmungen hinaus. Die Richtlinie gibt Hilfestellung für die korrekte Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Fleisch. Auch Vorgaben zur Verwendung der geschützten Marke mit den verschiedenen Herkunftsangaben sind enthalten.
Richtlinie
Ziele der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Frischfleisch" sind die kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Frischfleisch durch über das gesetzliche Niveau hinausgehende Anforderungen, transparente und nachvollziehbare Herkunft entlang des gesamten Herstellungsprozesses sowie die Stärkung bzw. der weitere Ausbau des Vertrauens der KonsumentInnen durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.
Hier finden Sie die Kurzfassung der Richtlinie.
- Infobrief Nr. 1/2020
- Infobrief Nr. 4/2019 - Tiertransportvertrag, Betriebsinformationsblatt
- Infobrief Nr. 3/2019
- Infobrief Nr. 2/2019 - Geänderte Vorgaben: AMA/AGAP-Rohstoffeinsatz in AMA-Rinderfaschiertem, Etiketten, Tiertransport, Bedientheke
- Infobrief Nr. 1/2019 - Geänderte Schlachtkörperkriterien AMA-Ochs
- Infobrief Nr. 4/2018 - AMA-Tiertransport-Richtlinie
- Infobrief Nr. 3/2018 - Geänderte Schlachtkörperkriterien AMA-Kalb
- Infobrief Nr. 1/2018 - Beilage Kennzeichnung von Fleischzubereitungen
Teilnehmer
Informationen
Die Kosten der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren und Kosten für die externen Kontrollen zusammen. Eine genaue Aufschlüsselung der externen Kosten erhalten Sie nach telefonischer Rücksprache.
Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.
Auf den Schlachtkörperetiketten sind wesentliche Informationen zu Wareneingang, Chargenbildung und Verkaufs-Etikettierung enthalten. Nun steht die neue Technologie des GS1-Databar zur Verfügung, die nach demselben Prinzip wie GS1-128 funktioniert, aber als mehrzeiliger Code in einem Lesevorgang durch handelsübliche Scannersysteme erfasst werden kann. Nähere Erläuterungen (inkl. Nutzungsbestimmungen) sowie die entsprechende Codeliste finden Sie in den folgenden Links:
Dokumente
Ansprechpartner

Office Qualitätsmanagement
Bereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse
Tel: +43 50 3151 423
Office Qualitätsmanagement
Bereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse
Tel: +43 50 3151 431



Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse
Tel: +43 50 3151 439