Frischfleisch

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Frischfleisch" regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die darin beschriebenen Anforderungen gehen über die rechtlichen Bestimmungen hinaus. Die Richtlinie gibt Hilfestellung für die korrekte Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Fleisch. Auch Vorgaben zur Verwendung der geschützten Marke mit den verschiedenen Herkunftsangaben sind enthalten.
Richtlinie
Ziele der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Frischfleisch" sind die kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Frischfleisch durch über das gesetzliche Niveau hinausgehende Anforderungen, transparente und nachvollziehbare Herkunft entlang des gesamten Herstellungsprozesses sowie die Stärkung bzw. der weitere Ausbau des Vertrauens der KonsumentInnen durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.
Hier finden Sie die Kurzfassung der Richtlinie.
- Infobrief Nr. 2/2023 - Tierschutzmanagementsystem, verpflichtende Teilnahme Tiertransportrichtlinie, Änderungen Schlachthofkriterien bei Kalbinnen
- Infobrief Nr. 1/2023 - Tätowiersymbole – AMA-Module „mehr Tierwohl“ Schwein
- Infobrief Nr. 4/2022 - Bedingungen zur Anerkennung von Markenprogrammen – Mehr Tierwohl gut - RIND und SCHWEIN (TW60)
- Infobrief Nr. 3/2022 - Bedingungen zur Anerkennung von Markenprogrammen – Mehr Tierwohl sehr gut - RIND (TW100 + AMA-Biosiegel)
- Infobrief Nr. 2/2022 - Bedingungen zur Anerkennung von Markenprogrammen – Mehr Tierwohl sehr gut - SCHWEIN (TW100 + AMA-Biosiegel)
- Infobrief Nr. 1/2022 - AGS Richtlinie - Schweinehaltung neu
- Infobrief Nr. 2/2021 - Fleischzubereitungen
- Infobrief Nr. 1/2021 - Maßnahmen aufgrund des knappen Angebots von AMA-Gütesiegelstieren
- Infobrief Nr. 1/2020 - Q-plus-Rind - Kalb rosé - AGAP-Kennzeichnung von Kälbern
- Infobrief Nr. 4/2019 - Tiertransportvertrag, Betriebsinformationsblatt
- Infobrief Nr. 3/2019 - Einbindung der Tiertransportunternehmer in das AMA-Gütesiegel-Programm
- Infobrief Nr. 2/2019 - Geänderte Vorgaben: AMA/AGAP-Rohstoffeinsatz in AMA-Rinderfaschiertem, Etiketten, Tiertransport, Bedientheke
- Infobrief Nr. 1/2019 - Geänderte Schlachtkörperkriterien AMA-Ochs
- Infobrief Nr. 4/2018 - AMA-Tiertransport-Richtlinie
- Infobrief Nr. 3/2018 - Geänderte Schlachtkörperkriterien AMA-Kalb
- AGAP_V3 (Rind)
- AGAP - W_V2 (Rind/Kalb)
- AMA-Gütesiegel_Rind_Kalb_V7 (Rind/Kalb)
- AMA-Gütesiegel-Kalb rosé_V1 (Kalb rosé)
- AMA-Gütesiegel_Lamm_Kitz_V1 (Lamm/Kitz)
- AMA-Gütesiegel Schwein_V2 (Schwein)
- AGAP - W_V1 (Zuchtschwein)
Teilnehmer
Informationen
Die Kosten der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren und Kosten für die externen Kontrollen zusammen. Eine genaue Aufschlüsselung der externen Kosten erhalten Sie nach telefonischer Rücksprache.
Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.
Auf den Schlachtkörperetiketten sind wesentliche Informationen zu Wareneingang, Chargenbildung und Verkaufs-Etikettierung enthalten. Nun steht die neue Technologie des GS1-Databar zur Verfügung, die nach demselben Prinzip wie GS1-128 funktioniert, aber als mehrzeiliger Code in einem Lesevorgang durch handelsübliche Scannersysteme erfasst werden kann. Nähere Erläuterungen (inkl. Nutzungsbestimmungen) sowie die entsprechende Codeliste finden Sie in den folgenden Links:
Dokumente
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Bereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse

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