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Konsumenten

Milch und Milchprodukte

Richtlinie & Informationen zu AMA-Biosiegel Milch und Milchprodukten

Die Richtlinie AMA-Biosiegel beschreibt ein Qualitätssicherungssystem, das auf den EU-Bio-Verordnungen und dem Österreichischen Codex Alimentarius aufbaut. Über diese strengen rechtlichen Anforderungen hinaus, müssen Produzenten weitere Kriterien erfüllen, um sich für die Verwendung des AMA-Biosiegel zu qualifizieren. Qualitätssichernde Maßnahmen gewährleisten eine möglichst unverfälschte Naturbelassenheit biologischer Lebensmittel und ein hohes Hygiene- und Qualitätsniveau bei Bio-Lebensmitteln.

Richtlinie

Hier finden Sie die AMA-Biosiegel-Richtlinie.

Teilnehmer

Informationen

Lebensmittel, die nach den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und EG Nr. 889/2008 in den Ländern der EU erzeugt und mit einem Bio-Hinweis in Verkehr gebracht werden, sind mit dem EU-Biologo und der Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle zu kennzeichnen. 

AMA-Biosiegel-Lizenznehmer müssen zum AMA-Biosiegel die verliehene Lizenznummer des Herstellers und die Unternehmensbezeichnung mit Postleitzahlund Ort des Herstellers andrucken. 

Das AMA-Biosiegel kann auf der Vorderseite des Produkts ohne Lizenznummer abgebildet werden. Zusätzlich muss es an einem anderen Platz (seitlich oder rückseitig) mit der Lizenznummer des Herstellers abgebildet sein.

Die Darstellung und Größe des EU-Biologos sind in der Verordnung (EU) Nr. 271/2010 geregelt.

Das AMA-Biosiegel muss in einer gut lesbaren Größe auf der Verpackung bzw. dem Etikett angebracht sein.

Wird das AMA-Biosiegel und das EU-Biologo angebracht, wird als Mindestdurchmesser die Breite des EU-Biologos gemäß der Verordnung (EU) Nr. 271/2010 empfohlen.

Die Region ist im AMA-Biosiegel durch die Farbe des Kreises und den Wortlaut im Feld auf rotem Grund erkennbar (Beispiel Österreich: roter Kreis und die Bezeichnung Austria). Ist die Verwendung von Regions- bzw. Landesfarben nicht möglich, kann das Siegel nach Rücksprache mit der AMA-Marketing in schwarz-weiß gedruckt werden. 

Farbcode des AMA-Biosiegels:
Rot: Pan 032c, 100 % Magenta, 100 % yellow
Schwarz: 100 % Schwarz

Das AMA-Biosiegel darf nur in der vorgegebenen Form, Farbe und Ausgestaltung genutzt werden. Eine Integration von anderen Zeichen bzw. die Aufnahme in andere Zeichen ist nicht gestattet.

Sollte aus verpackungstechnischen Gründen eine Abänderung der Vorgaben erforderlich sein, muss vorab um schriftliche Genehmigung bei der AMA-Marketing angefragt werden. Verwenden Sie eine hohe Auflösung,. damit Schrift und Zahlen im Zeichen lesbar sind.

Wir ersuchen Sie, Ihre Grafik-Vorlagen vor jedem Verpackungsrelaunch bzw. jeder Werbeschaltung auf Aktualität zu überprüfen.

Die rechtssichere Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel kann noch mehrere Jahre dauer. Wir empfehlen daher schon jetzt eine qualifizierte Information über die Herkunft der Primärzutaten. 

Erfolgt bei zusammengesetzten AMA-Biosiegel-Produkten eine Herkunftskennzeichnung und stammen nicht alle Primärzutaten, bezogen auf den landwirtschaftlichen Ausgangsstoff, aus der angegebenen Region, soll/sollen im Zutatenverzeichnis die Primärzutat/en mit folgenden zusätzlichen Angaben gekennzeichnet werden:
 

  • Jene Primärzutat/en, die mehr als fünfzig Prozent dieses Lebensmittels ausmachen und jene Zutaten für die eine mengenmäßige Zutatendeklaration (QUID) vorgenommen werden muss, soll/sollen mit dem Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe gekennzeichnet werden.
  • Die Kennzeichnung kann entweder in Verbindung mit dem Verzeichnis der Zutaten, beispielsweise mit einem Quadrat und nachfolgend angeführten Hinweisen oder im selben Sichtfeld mit einem unmittelbar optischen Zusammenhang erfolgen. Der Hinweis auf den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, kann bei den betroffenen AMA-Biosiegel-Produkten auch im Internet erfolgen. Ein diesbezüglicher Hinweis muss auf der Verpackung aufscheinen.
  • Um größtmögliche Transparenz sicherzustellen, empfehlen wir, die Herkunft sämtlicher Bio-Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs anzugeben.
  • Wird die Herkunftskennzeichnung mit einem Symbol vorgenommen, können zur Erläuterung im Zutatenverzeichnis je nach Fall folgende Angaben angeführt werden:
    • „aus >>Herkunftsangabe<<-Bio-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe aus der im AMA-Biosiegel angeführten Herkunftsregion stammen; (Die >>Herkunftsangabe<< kann entweder durch Angabe der Region oder des Landes bzw. durch das Länderkürzel nach ISO 3166 erfolgen)"aus EU-Bio-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU- erzeugt wurden;
    • "aus Nicht-EU-Bio-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden
    • "aus Nicht-AT-Bio-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der Gemeinschaft und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden. Jedenfalls wenn diese nicht aus österreichischem Anbau stammen.
  • Die Bezeichnungen EU-, Nicht-EU- können auch durch das jeweilige Land bzw. Länderkürzel ersetzt werden.

Pfeffersalami:
Zutaten: 100 g Pfeffersalami werden aus 135 g Bio-Rind*- und Bio-Schweinefleisch* hergestellt, Bio-Speck, Bio-Pfeffer, Speisesalz Unjodiert, Bio-Gewürze, Bio-Maltodextrin, Bio-Dextrose, Natrium-L-Ascorbat (Antioxidationsmittel), Natriumnitrit (Konservierungsmittel), Speisegelatine
*aus AT-Landwirtschaft

Fruchtjoghurt 3,6 % Fett Erdbeere:
Zutaten: Bio-Naturjoghurt* 3.6 % Fett, Bio-Erdbeeren** 12 %, Bio-Rübenzucker, Bio-Aroniasaftkonzentrat, Bio-Zitronensaftkonzentrat, Stabilisator: Pektin, Bio-Johannisbrotkernmehl
*aus AT-Landwirtschaft
** aus EU-Landwirtschaft oder Nicht-AT-Landwirtschaft

Kornweckerl:
Zutaten: Bio-Weizenmehl (AT-Landwirtschaft), Wasser, Bio-Sonnenblumenkerne, Bio-Roggenschrot, getoastetes Bio-Roggenmalzmehl, Bio-Leinsamen, Bio-Sojaschrot, Bio-Vollkorn-Roggensauerteig getrocknet, Bio-Weizenkleie, Hefe, Salz, Bio-Gewürze, Bio-Weizeneiweiß, Bio-Weizenmalzmehl

Die Kosten für die Teilnahme am AMA-Biosiegel setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren (dzt. keine), Kosten für die externe AMA-Biosiegel-Kontrolle und für halbjährliche Produktanalysen pro homogener Produktgruppe zusammen.

Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.

Auf dieser Seite finden Sie viele Infos zu Umsetzung der EU-Bio-Verordnungen.

Mehr Informationen...

Dokumente

Ansprechpartner

Eva Baumgartner

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischereizeugnisse, Rechtsmanagement

Tel: +43 50 3151 430
DI (FH) Manuela Polinkiewicz

Qualitätsmanagerin

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, AMA-Biosiegel, Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung

Tel: +43 50 3151 4473
DI Rüdiger Sachsenhofer

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel

Tel: +43 50 3151 4490

Hier finden Sie weitere Informationen zu biologischen Lebensmitteln: