AMA
Konsumenten

Frischfleisch

Der Weg zur Teilnahme am AMA-Biosiegel für Frischfleisch

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Programm interessieren.

Die weiteren Schritte zur Teilnahme sind Folgende:

Weg zur Teilnahme

1

Voraussetzung Bio-Zertifikat

Ein AMA-Biosiegel-Lizenzvertrag kann nur dann beantragt werden, wenn eine gültige Bio-Zertifizierung gemäß den EU-Bio-Verordnungen Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 vorliegt. Legen Sie dem Stammdatenblatt eine Kopie des gültigen Bio-Zertifikats bei.

2

Lizenzvertrag

Danach wird ein AMA-Biosiegel-Lizenzvertrag erstellt und zugesandt. Nach eventuellen Korrekturen unterzeichnen Sie diesen firmenmäßig und retournieren ihn an die AMA-Marketing. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichten Sie sich zur Einhaltung der AMA-Biosiegel-Richtlinie.

3

Erstkontrolle

Folgende Punkte werden bei einer Erstkontrolle überprüft:

  • Erstbetriebsabnahme (=AMA-Tierschutz und Hygieneaudit): 
Kontrolle der Anforderungen im Bereich Personal- und Prozesshygiene sowie Tierschutz 
  • AMA-Biosiegel-Kontrolle (=Erstaudit) - Rückverfolgbarkeit: 
Kontrolle der Anforderungen im Bereich Kennzeichnung, Produktion, Cargentrennung und Lagerung von AMA-Biosiegel-Chargen


Merkblatt Betriebsabnahmen

4

Abschluss Lizenzvertrag

Wurden die Erstkontrollen positiv abgeschlossen, wird der Lizenzvertrag von der Geschäftsführung der AMA-Marketing gegengezeichnet. Sie erhalten damit das Recht zur Zeichennutzung des AMA-Biosiegels.

Ansprechpartner

Ingeborg Wese

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse

Tel: +43 50 3151 423

Hier finden Sie weitere Informationen zu biologischen Lebensmitteln: