Frischfleisch

Die Richtlinie AMA-Biosiegel beschreibt ein Qualitätssicherungssystem, das auf den EU-Bio-Verordnungen und dem Österreichischen Codex Alimentarius aufbaut. Über diese strengen rechtlichen Anforderungen hinaus, müssen Produzenten weitere Kriterien erfüllen, um ihre Produkte mit dem AMA-Biosiegel auszeichnen zu dürfen. Qualitätssichernde Maßnahmen gewährleisten eine möglichst unverfälschte Naturbelassenheit biologischer Lebensmittel und ein hohes Hygiene- und Qualitätsniveau bei Bio-Lebensmitteln.
Richtlinie
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie verfolgt folgendes Ziel:
- Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit von Bio-Lebensmitteln. Die Qualitätskriterien sind dabei strenger als die Rechtsvorschriften.
- Absicherung der AMA-Qualität durch regelmäßige Produktanalysen in unabhängigen Labors.
- Transparenz bei der Rohstoffherkunft und -beschaffung entlang der gesamten Kette
- Stärkung des Vertrauens der Konsumenten in das AMA-Biosiegel durch effiziente, unabhängige Kontrollsysteme
Hier finden Sie die Kurzfassung der Richtlinie.
Teilnehmer
Liste aktueller Lizenznehmer
Informationen
Bei Bio-Frischfleisch von Rindern und Kälbern mit dem AMA-Biosiegel ist die Teilnahme am Rindfleischkennzeichnungssystem „bos“ oder einem anderen anerkannten Rindfleischkennzeichnungssystem verpflichtend. (Nähere Informationen siehe „bos“)
Bei Bio-Schweinefleisch mit dem AMA-Biosiegel ist die Teilnahme am Schweinefleischkennzeichnungssystem „sus“ oder einem anderen anerkannten Schweinefleischkennzeichnungssystem verpflichtend. (Nähere Informationen siehe „sus“)
Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen
Die Kosten für die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Qualitätsprogramm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren (dzt. keine) und Kosten für die externen Kontrollen zusammen.
Hier finden Sie das aktuelle Gebührenmodell.
Dokumente
Ansprechpartner

Office Qualitätsmanagement
Bereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse