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Konsumenten

Schweine

Richtlinie & Informationen für Schweinehaltung

Das AMA-Gütesiegel bei Schweinefleisch garantiert ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Schweinehaltung" festgelegt und werden von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

Richtlinie

Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Schweinehaltung".

Diese umfasst folgende Bereiche:

  • Zucht
  • Ferkelzukauf, Ferkelaufzucht
  • Schweinemast

Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Rückverfolgbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Tiertransport, betriebliche Hygiene sowie Umweltaspekte.

Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Fütterung mit ausschließlich europäischen Futtermitteln
  • Freilandhaltung
  • Almhaltung
  • mehr Tierwohl

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.

Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank

Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.

Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.

Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.

Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport

Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.

Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages, einer neuen Vollmacht und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzvereinbarung erforderlich.

Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern im Original per Post an:

AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien

Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.

Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at, per Fax an 050/3151-4925 oder per Post an:

AMA-Markteting GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien

Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.

Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.

Kontrollen

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.

Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung Erstkontrolle Schwein

Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.

Kontrolle 1    Kontrolle 2

Beispiele bei der Vor-Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags und Probennahme von Harn, Kot, Futtermittel

Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.

Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Grundsätzlich ist eine jährliche Kontrolle nach risikobasierten Ansatz vorgesehen. Die Kontrollfrequenz richtet sich daher nach den Ergebnissen der letzten Routinekontrolle:

Festlegung der Kontrollfrequenz:

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Derzeit fallen Kosten von ca. 307 Euro inkl. MwSt. an.

Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.

Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.

Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.

Dokumente

Dokument

Datum

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Schweinehaltung01.03.2023Öffnen AMA-Gütesiegel-Richtlinie SchweinehaltungHerunterladen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Schweinehaltung
Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei Schweinehaltung05.11.2020Öffnen Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei SchweinehaltungHerunterladen Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei Schweinehaltung
Beauftragung der Erstkontrolle Schweinehaltung20.07.2022Öffnen Beauftragung der Erstkontrolle SchweinehaltungHerunterladen Beauftragung der Erstkontrolle Schweinehaltung
Betriebserhebung Schweinehaltung05.11.2020Öffnen Betriebserhebung SchweinehaltungHerunterladen Betriebserhebung Schweinehaltung
Checkliste Schweine – Selbstevaluierung Tierschutz06.06.2023Öffnen Checkliste Schweine – Selbstevaluierung TierschutzHerunterladen Checkliste Schweine – Selbstevaluierung Tierschutz
Eigenkontrollcheckliste Schweinemast 11.01.2022Öffnen Eigenkontrollcheckliste Schweinemast Herunterladen Eigenkontrollcheckliste Schweinemast
Handbuch Schweine – Selbstevaluierung Tierschutz06.06.2023Öffnen Handbuch Schweine – Selbstevaluierung TierschutzHerunterladen Handbuch Schweine – Selbstevaluierung Tierschutz
Merkblatt Fremdkörpermanagement 05.11.2020Öffnen Merkblatt Fremdkörpermanagement Herunterladen Merkblatt Fremdkörpermanagement
Merkblatt Tätowierung von Schweinen 05.11.2020Öffnen Merkblatt Tätowierung von Schweinen Herunterladen Merkblatt Tätowierung von Schweinen
Vorlage: Dokumentation Beschäftigungsmaterial und Kannibalismus05.11.2020Öffnen Vorlage: Dokumentation Beschäftigungsmaterial und KannibalismusHerunterladen Vorlage: Dokumentation Beschäftigungsmaterial und Kannibalismus
Zusatzerklärung Schweinehaltung15.03.2022Öffnen Zusatzerklärung SchweinehaltungHerunterladen Zusatzerklärung Schweinehaltung
Erzeugervertrag20.11.2020Öffnen ErzeugervertragHerunterladen Erzeugervertrag
Negativliste Einzelfuttermittel19.11.2020Öffnen Negativliste EinzelfuttermittelHerunterladen Negativliste Einzelfuttermittel
Futtermittellieferschein20.11.2020Öffnen FuttermittellieferscheinHerunterladen Futtermittellieferschein
Kündigungsformular10.12.2020Öffnen KündigungsformularHerunterladen Kündigungsformular
Vollmacht11.12.2020Öffnen VollmachtHerunterladen Vollmacht
Vorlage Dokumentation Schadnager30.11.2021Öffnen Vorlage Dokumentation SchadnagerHerunterladen Vorlage Dokumentation Schadnager
Informationsschreiben Änderung AMA-Gütesiegel-Richtlinie Schweinehaltung15.12.2021Öffnen Informationsschreiben Änderung AMA-Gütesiegel-Richtlinie SchweinehaltungHerunterladen Informationsschreiben Änderung AMA-Gütesiegel-Richtlinie Schweinehaltung

Ansprechpartner

Sabine Trunkl

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 4807
DI Georg Urban

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration

Tel: +43 50 3151 4493
Richard Stockinger

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 4949
Mag. Andreas Herrmann

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 426