Schweine
Das AMA-Gütesiegel bei Schweinefleisch garantiert ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Schweinehaltung" festgelegt und werden von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
Richtlinie
Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Schweinehaltung".
Diese umfasst folgende Bereiche:
- Zucht
- Ferkelzukauf, Ferkelaufzucht
- Schweinemast
Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Rückverfolgbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Tiertransport, betriebliche Hygiene sowie Umweltaspekte.
Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:
- regionale Herkunft
- aus gentechnikfreier Fütterung
- Fütterung mit ausschließlich europäischen Futtermitteln
- Freilandhaltung
- Almhaltung
- mehr Tierwohl
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.
Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.
Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport
Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.
Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages, einer neuen Vollmacht und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzvereinbarung erforderlich.
Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern im Original per Post an:
AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.
Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at, per Fax an 050/3151-4925 oder per Post an:
AMA-Markteting GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.
Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.
Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.
Kontrollen
Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.
Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.
Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung Erstkontrolle Schwein
Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.
Beispiele bei der Vor-Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags und Probennahme von Harn, Kot, Futtermittel
Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.
Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.
Grundsätzlich ist eine jährliche Kontrolle nach risikobasierten Ansatz vorgesehen. Die Kontrollfrequenz richtet sich daher nach den Ergebnissen der letzten Routinekontrolle:
Festlegung der Kontrollfrequenz:
Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.
Derzeit fallen Kosten von ca. 307 Euro inkl. MwSt. an.
Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.
Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.
Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.
Dokumente
Ansprechpartner


Qualitätsmanager
Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration


Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Landwirte Rind/Schwein