Schafe & Ziegen
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fleisch und Milch von Schafen und Ziegen ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
Richtlinie
Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen".
Diese umfasst folgende Bereiche:
- Aufzucht
- Mast
- Milchviehhaltung
Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Milchgewinnung und Umweltaspekten. Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:
- regionale Herkunft
- aus gentechnikfreier Fütterung
- Qplus Schaf und Ziege
- Qplus Lamm und Kitz
- Bergerzeugnis
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.
Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.
Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport
Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.
Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages, einer neuen Vollmacht und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzvereinbarung erforderlich.
Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern im Original per Post an:
AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.
Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at, per Fax an 050/3151-4925 oder per Post an:
AMA-Markteting GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.
Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.
Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.
Kontrollen
Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen werden von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.
Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.
Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung Erstkontrolle.
Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.
Beispiel bei der Vor-Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags
Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.
Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.
Der Kontrollzyklus beträgt vier Jahre.
Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.
Für Betriebe ab zwanzig Muttertieren: ca. 191 Euro inkl. MwSt. Für Betriebe mit weniger als zwanzig Muttertieren fallen derzeit keine Kosten für die Betriebe an.
Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.
Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.
Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.
Dokumente
Ansprechpartner


Qualitätsmanager
Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration


Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Landwirte Rind/Schwein