AMA
Konsumenten

Schafe & Ziegen

Richtlinie & Informationen für Schaf- & Ziegenhaltung

Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fleisch und Milch von Schafen und Ziegen ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

Richtlinie

Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen".

Diese umfasst folgende Bereiche:

  • Aufzucht
  • Mast
  • Milchviehhaltung

Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Milchgewinnung und Umweltaspekten. Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Qplus Schaf und Ziege
  • Qplus Lamm und Kitz
  • Bergerzeugnis

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.

Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank

Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.

Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.

Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.

Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport

Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.

Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages, einer neuen Vollmacht und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzvereinbarung erforderlich.

Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern im Original per Post an:

AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien

Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.

Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at, per Fax an 050/3151-4925 oder per Post an:

AMA-Markteting GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien

Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.

Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.

Kontrollen

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen werden von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.


 

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.

Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung Erstkontrolle.

Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.

Kontrolle 1   

Beispiel bei der Vor-Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags

Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.

Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Der Kontrollzyklus beträgt vier Jahre.

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Für Betriebe ab zwanzig Muttertieren: ca. 191 Euro inkl. MwSt. Für Betriebe mit weniger als zwanzig Muttertieren fallen derzeit keine Kosten für die Betriebe an.

Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.

Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“  trägt der Betrieb die Kosten.

Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.

Dokumente

Dokument

Datum

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen01.03.2023Öffnen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und ZiegenHerunterladen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen
Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und Ziegenhaltung05.11.2020Öffnen Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und ZiegenhaltungHerunterladen Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und Ziegenhaltung
Beauftragung der Erstkontrolle Schafe und Ziegen20.07.2022Öffnen Beauftragung der Erstkontrolle Schafe und ZiegenHerunterladen Beauftragung der Erstkontrolle Schafe und Ziegen
Betriebsdatenblatt Schafe und Ziegen05.11.2020Öffnen Betriebsdatenblatt Schafe und ZiegenHerunterladen Betriebsdatenblatt Schafe und Ziegen
Checkliste Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz05.11.2020Öffnen Checkliste Schafe – Selbstevaluierung TierschutzHerunterladen Checkliste Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz
Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung Tierschutz05.11.2020Öffnen Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung TierschutzHerunterladen Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung Tierschutz
Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen 05.11.2020Öffnen Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen Herunterladen Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen
Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz 05.11.2020Öffnen Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz Herunterladen Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz
Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz 05.11.2020Öffnen Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz Herunterladen Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz
Merkblatt Fremdkörpermanagement 05.11.2020Öffnen Merkblatt Fremdkörpermanagement Herunterladen Merkblatt Fremdkörpermanagement
Vorlage für ein Mischprotokoll-Rationsberechnung05.11.2020Öffnen Vorlage für ein Mischprotokoll-RationsberechnungHerunterladen Vorlage für ein Mischprotokoll-Rationsberechnung
Zusatzvereinbarung - Haltung von Schafen und Ziegen21.07.2022Öffnen Zusatzvereinbarung - Haltung von Schafen und ZiegenHerunterladen Zusatzvereinbarung - Haltung von Schafen und Ziegen
Erzeugervertrag20.11.2020Öffnen ErzeugervertragHerunterladen Erzeugervertrag
Negativliste Einzelfuttermittel19.11.2020Öffnen Negativliste EinzelfuttermittelHerunterladen Negativliste Einzelfuttermittel
Futtermittellieferschein20.11.2020Öffnen FuttermittellieferscheinHerunterladen Futtermittellieferschein
Kündigungsformular10.12.2020Öffnen KündigungsformularHerunterladen Kündigungsformular
Vollmacht11.12.2020Öffnen VollmachtHerunterladen Vollmacht

Ansprechpartner

Sabine Trunkl

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 4807
DI Georg Urban

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration

Tel: +43 50 3151 4493
Richard Stockinger

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 4949
Mag. Andreas Herrmann

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 426