Milch- & Mutterkühe
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Milch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über Molkerei und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Kühen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
Richtlinie
Das Ziel der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Kühen" ist es, die Rohmilchqualität durch folgende Maßnahmen abzusichern und zu steigern:
- ordnungsgemäße Tierhaltung, Sicherstellung und Steigerung von Tierwohl
- Einhaltung hoher Hygieneanforderungen bei der Milchgewinnung
- Zukauf von Futtermitteln aus dem AMA-Qualitätssicherungssystem pastus+
- korrekte Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation
- regelmäßige Eigenkontrollen
Darüber hinaus können die Betriebe durch die Teilnahme an den freiwilligen Modulen der Richtlinie „Qplus-Kuh“, „Heumilch“, „Bergerzeugnis“, „gentechnikfreie Fütterung“ und „Almmilch“ weitere spezifische Qualitäten sicherstellen und Kontrollsynergien nutzen.
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Kontrollen
Konventionelle Betriebe
Die Einhaltung der Richtlinie wird mindestens alle vier Jahre durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Mit der Eigenkontroll-Checkliste kann der Landwirt überprüfen, ob er die Anforderungen erfüllt.
Bio Betriebe
Bei Bio-Betrieben findet die Kontrolle im Zuge der Bio-Kontrolle statt. Die Zusatzcheckliste „Haltung von Kühen“ wird einmal in vier Jahren mitüberprüft - bitte weisen Sie ihre Kontrollstelle darauf hin.
Kontrollen der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Kühen":
Förderfähig sind Bewirtschafter, die erstmalig ab 1. Jänner 2014 am AMA-Gütesiegel-Programm "Haltung von Kühen" teilnehmen, aktive Landwirte sind und nicht am Förderprogramm der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014-20, Vorhabensart 3.1.1 (Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen: Bio-Kontrollkostenzuschuss, AMA-Gütesiegel, DAC) bei "Haltung von Kühen" teilgenommen haben. Bei diesen neuen Teilnehmern sind fünfzig Prozent der Kontrollkosten der AMA-Gütesiegel-Kontrolle förderfähig.
Teilnahmekosten am neuen Modul Qplus-Kuh:
Bei allen aktiven Landwirten, die an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Kühen" und zusätzlich am neuen Qualitätsmodul „Qplus-Kuh“ teilnehmen, können die Teilnahmekosten für Qplus-Kuh gefördert werden.
Details zur Förderung finden Sie auf der Seite der Förderstelle: LE-Projektförderung
Alle Futtermittelunternehmen, die bei der AGES registrierungspflichtig sind, müssen pastus+-zertifiziert sein. Dies sind z.B.
- Einzelfuttermittelhersteller (z.B. von Rübenschnitzel, Extraktionsschrot, Kleie)
- Mischfuttermittelhersteller (z.B. von Mineral-, Ergänzungs- und Alleinfuttermittel)
- Futtermittelhändler und Lagerhalter
Neu ist die Regelung für Grundfuttermittel (z.B. Heu, Gärfutter): Diese dürfen ohne pastus-Kennzeichnung auf Lieferscheinen oder Rechnungen von Landwirten oder Händlern zugekauft werden. Des Weiteren sind Einzelfuttermittel der landwirtschaftlichen Urproduktion (z.B. Getreide), die direkt von landwirtschaftlichen Betrieben bezogen werden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Beispiel:
Werden von einem Landwirt A nicht selbst produzierte Futtermittel zugekauft und an einen anderen Landwirt B weiterverkauft, so ist Landwirt A ein Händler. Dieser ist bei der AGES registrierungspflichtig und muss sich pastus+ zertifizieren lassen. Demgegenüber stehen Futtermittel, die von Landwirt A selbst angebaut werden (z.B. Getreide). Diese dürfen ohne pastus+-Kennzeichnung von AMA-Gütesiegel-Betrieben zugekauft werden.
Wichtig:
Alle Futtermittellieferungen bzw. -zukäufe, auch von anderen Landwirten, sind anhand von Lieferscheinen oder Rechnungen chronologisch zu belegen. Auf diesen Lieferscheinen oder Rechnungen müssen neben den schon bisher erforderlichen Mindestbestandteilen auch Angaben zum Käufer angeführt sein (Namen, Anschrift, nach Möglichkeit LFBIS-Nummer). Bitte weisen Sie Ihren Futtermittellieferanten explizit darauf hin. Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Qplus-Kuh
Ziel des Moduls „Qplus-Kuh“ ist die langfristige Sicherung und Steigerung
- der Milch- und Fleischqualität,
- des Tierwohls,
- der Tiergesundheit sowie
- der Nachhaltigkeit in der Milchproduktion.
Der Schwerpunkt dieses Moduls liegt auf dem Monitoring und der Unterstützung des Stoffwechsels der Kühe. Die Geburt, mit der hormonellen Umstellung für die Milchbildung, stellt eine enorme Herausforderung für den Stoffwechsel der Kühe dar. Hierfür werden verschiedenste Parameter der Milch überprüft und mit einer neuen, wesentlich sensitiveren Analysemethode „KetoMir“ auf Ketoseanzeichen untersucht. Damit soll eine Stoffwechselentgleisung frühzeitig entdeckt werden, bevor sie sich klinisch manifestiert und die Tiere Krankheitssymptome ausbilden.
Weiters wird ein Frühwarnsystem über die Indikatoren „Aufzuchtverluste“ und „Totgeburten“ aufgebaut, um eine laufende Evaluierung des Aufzuchtmanagements vornehmen zu können, wodurch ein Setzen von gezielten Vorbeugemaßnahmen ermöglicht wird. Dies soll wesentlich zur Steigerung des Tierwohls und Tiergesundheit von Kuh und Kalb beitragen. Die produktionsbegleitende einzeltierbezogene externe Dokumentation im Rahmen von Qplus-Kuh und deren Verarbeitung und Auswertung sollen zur nachhaltigen Absicherung von Tierwohl und Tiergesundheit beitragen. Bei Auftreten von Erkrankungen ist die enge Zusammenarbeit von Landwirt und Betreuungstierarzt, zum Beispiel im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes, zielführend. Die erhobenen Parameter dienen zur Sicherstellung einer nachhaltig ausgeglichenen Nährstoffversorgung und dem Monitoring der Eutergesundheit.
Gesunde Kühe mit intaktem Euter sind die Voraussetzung für hochwertige Milch. Insbesondere bei Kühen für die Milchproduktion ist daher ein laufendes Monitoring der Eutergesundheit zielführend. Bei Auftreten eines markanten Anstieges der Zellzahl sind entsprechende Maßnahmen zu setzten.
Ja, die Einhaltung der Richtlinie "Haltung von Kühen" ist die Basis für das darauf aufbauende freiwillige Modul Qplus-Kuh. Qplus-Kuh ist somit ein Teil des AMA-Gütesiegel-Programms. Nur bei einer Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Kühen", können die Betriebe auch am freiwilligen Modul Qplus-Kuh teilnehmen.
Dokumente
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Kühen | 01.03.2023 | Öffnen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Kühen Herunterladen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Kühen |
Infoblatt - AMA-Gütesiegel Haltung von Kühen | 05.11.2020 | Öffnen Infoblatt - AMA-Gütesiegel Haltung von KühenHerunterladen Infoblatt - AMA-Gütesiegel Haltung von Kühen |
Kontrollstellen - AMA-Gütesiegel Haltung von Kühen | 15.02.2021 | Öffnen Kontrollstellen - AMA-Gütesiegel Haltung von Kühen Herunterladen Kontrollstellen - AMA-Gütesiegel Haltung von Kühen |
Erzeugervertrag | 20.11.2020 | Öffnen ErzeugervertragHerunterladen Erzeugervertrag |
Negativliste Einzelfuttermittel | 19.11.2020 | Öffnen Negativliste EinzelfuttermittelHerunterladen Negativliste Einzelfuttermittel |
Futtermittellieferschein | 20.11.2020 | Öffnen FuttermittellieferscheinHerunterladen Futtermittellieferschein |
Ansprechpartner

Office Qualitätsmanagement
Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischereizeugnisse, Rechtsmanagement


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Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel