Mastrinder
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Rindfleisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
Richtlinie
Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung".
Diese umfasst folgende Bereiche:
- Kälberaufzucht
- Rinder- und Kälbermast
- Mutterkuhhaltung
Sie enthält die Kriterien hinsichtlich Tierkennzeichnung, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Tiertransport, betriebliche Hygiene sowie Umweltschutz und Biodiversität.
Folgende freiwillige Zusatzmodule sind geregelt:
- regionale Herkunft
- aus gentechnikfreier Fütterung
- Fütterung mit ausschließlich europäischen Futtermitteln
- seltene Rassen
- Almhaltung
- Weidehaltung
- mehr Tierwohl
- Qplus Rind
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.
Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages, einer neuen Vollmacht und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzvereinbarung erforderlich.
Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern im Original per Post an:
AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.
Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.
Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.
Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport
Kontrollen
Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.
Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.
Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung der Erstkontrolle
Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.
Beispiele bei der Vor-Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags und Probennahme von Harn, Kot, Futtermittel
Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.
Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.
Es findet eine Kontrolle im Kontrollzyklus von fünf Jahren statt. Bei mehr als 75 Mastplätze beträgt der Kontrollzyklus drei Jahre.
Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.
Derzeit fallen Kosten in Höhe von ca. 290 Euro inkl. MwSt. an. Diese werden bei der Erstkontrolle allen neuen Teilnehmern, bei den regelmäßigen Routinekontrollen an Betriebe mit 20 oder mehr Mastplätzen verrechnet.
Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.
Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.
Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, zum Beispiel Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.
Qplus
ARGE Rind reg.Gen.m.b.H
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Ansprechpartner
Rudolf Grossfurtner GmbH
Hofmark 1
4972 Utzenaich
Norbert Marcher GmbH
Kasernengasse 12
9524 Villach
Sonnberg Biofleisch GmbH
Almstraße 15
4273 Unterweißenbach
Herbert Handlbauer GmbH
Holzstraße 5
4020 Linz
Franz Berger GmbH & Co KG
Betriebsgebiet 17
3153 Eschenau an der Traisen
Ansprechpartner
Alpenrind GmbH
Metzgerstraße 67
5020 Salzburg
Grandits GmbH
Unterbachstraße 10
2860 Kirchschlag
Ansprechpartner
Dokumente
Ansprechpartner

Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Landwirte Rind/Schwein
Tel: +43 50 3151 426


Qualitätsmanager
Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration
Tel: +43 50 3151 4493

Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Landwirte Rind/Schwein
Tel: +43 50 3151 426


Qualitätsmanager
Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration
Tel: +43 50 3151 4493