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Mastrinder

Richtlinie & Informationen für Mastrinderhaltung

Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Rindfleisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

Richtlinie

Hier finden Sie die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung".

Diese umfasst folgende Bereiche:

  • Kälberaufzucht
  • Rinder- und Kälbermast
  • Mutterkuhhaltung

Sie enthält die Kriterien hinsichtlich Tierkennzeichnung, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Tiertransport, betriebliche Hygiene sowie Umweltschutz und Biodiversität.

Folgende freiwillige Zusatzmodule sind geregelt:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Fütterung mit ausschließlich europäischen Futtermitteln
  • seltene Rassen
  • Almhaltung
  • Weidehaltung
  • mehr Tierwohl
  • Qplus Rind

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.

Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank

Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.

Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.

Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.

Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport

Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.

Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages, einer neuen Vollmacht und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzvereinbarung erforderlich.

Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern im Original per Post an:

AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien

Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.

Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at, per Fax an 050/3151-4925 oder per Post an:

AMA-Markteting GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien

Geben Sie bitte nur jene Tierkategorien an, die Sie vermarkten.
Wenn Sie beispielsweise ausschließlich Kalbinnen und Stiere vermarkten, geben Sie keine Kälber und Jungrinder an. Zählen Sie in diesem Fall alle Rinder älter als sechs Monate zu den Kalbinnen- bzw. Stiermastplätzen. Die Kälber werden in diesem Fall nicht als Mastplätze erfasst.

Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.

Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.

Derzeit ist die Aufnahme von neuen Stierbetrieben nur eingeschränkt möglich. Dies bedeutet, dass Stiermastbetriebe grundsätzlich nicht ins AMA-Gütesiegel-Programm aufgenommen werden. Betrieben mit tierfreundlicher Haltungsform werden nach Beschlussfassung im Fachgremium wieder in das Programm aufgenommen. Dadurch können Betriebe, welche mit mindestens 75% der Stiere am freiwilligen Modul „mehr Tierwohl“ teilnehmen, oder ihre Produktion auf Vollspaltenbuchten mit gummierten Spalten umsetzen, in das AMA-Gütesiegel-Programm aufgenommen werden.

Daraus ergeben sich folgende Teilnahmemöglichkeiten:

Stiere mit besonders tierfreundlicher Haltungsform (Kriterien siehe oben): Übermitteln Sie neben den Unterlagen für die Teilnahme auch die Zusatzvereinbarung für das Modul „mehr Tierwohl“ bzw. vermerken Sie die Haltung auf gummierten Spalten in einem Begleitschreiben.

Stiere (ohne den oben genannten Kriterien) und zusätzlich Kalbinnen/Ochsen/Jungrinder/Kälber: Für herkömmliche Stiermast ist derzeit keine Aufnahme möglich. Gerne können Sie mit anderen Kategorien teilnehmen. Dazu senden Sie bitte diese Verpflichtungserklärung mit den Unterlagen mit.
Ohne Verpflichtungserklärung ist eine Teilnahme für alle Kategorien erst möglich, sobald die Aufnahmeeinschränkungen aufgelassen wurden.

Ausschließlich Stiere (ohne den oben genannten Kriterien): Derzeit ist keine Teilnahme möglich, bitte übermitteln Sie dennoch die Unterlagen. Sie werden informiert, sobald eine Teilnahme möglich ist.

Geltungsbereich und Umstellungsfristen
Bei Betrieben bei welchen eine gentechnikfreie Produktion von Fleisch erfolgt, ist die gentechnikfreie Fütterung aller Rinder am gesamten landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich. Bei Rindern für die Fleischerzeugung gilt laut österreichischer Codex-Richtlinie eine Umstellungsfrist von 12 Monaten.

Zukauf von Tieren
Der Zukauf von Tieren ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich, es ist jedoch die Umstellungsfrist einzuhalten. Bei Mutterkuhbetrieben, die Jungvieh unter 12 Monate an Mastbetriebe verkaufen und deren gentechnikfrei-konforme Fütterung für die Einhaltung der Umstellungszeit (Mindestfütterungszeit) angerechnet werden soll, kann mit einer Bestätigung die Anerkennung der gentechnikfrei-konformen Fütterung erfolgen.

Betriebe mit einer Erklärung über die Einhaltung der gentechnik-konformen Fütterung im Rinderbereich betreffend Tiere unter 12 Monate (Einsteller) können hier abgefragt werden: https://acm.services.ama.at/vorstufencheck

Mit dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 wurde die dauernde Anbindehaltung als Auslaufmodell definiert. Die gesetzliche Frist wurde bereits zwei Mal verlängert (2012, 2020) und läuft nun mit 2030 endgültig aus. Mit dem gesetzlichen Verbot der dauernden Anbindehaltung stehen Rinderhalter vor Herausforderungen, die gleichzeitig großes Potenzial für eine wesentliche Weiterentwicklung der Rinderhaltung enthalten. Die AMA-Marketing unterstützt diese Weiterentwicklungen in der Tierhaltung mit einem Ende der dauernden Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel-Programm „Rinderhaltung“ ab 1.1.2024.

Was bedeutet das Ende der dauernden Anbindehaltung für den Betrieb und die Tiere?

Kontrollen

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.

Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung der Erstkontrolle

Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.

Kontrolle 1    Kontrolle 2

Beispiele bei der Vor-Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags und Probennahme von Harn, Kot, Futtermittel

Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.

Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Es findet eine Kontrolle im Kontrollzyklus von fünf Jahren statt. Bei mehr als 75 Mastplätze beträgt der Kontrollzyklus drei Jahre.

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Derzeit fallen Kosten in Höhe von 307 Euro inkl. MwSt. an. Diese werden bei der Erstkontrolle allen neuen Teilnehmern, bei den regelmäßigen Routinekontrollen an Betriebe mit 20 oder mehr Standplätzen verrechnet.

Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.

Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“  trägt der Betrieb die Kosten.

Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, zum Beispiel Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.

Qplus Rind

ARGE Rind reg.Gen.m.b.H
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Ansprechpartner

Rudolf Grossfurtner GmbH
Hofmark 1
4972 Utzenaich

Norbert Marcher GmbH
Kasernengasse 12
9524 Villach

Sonnberg Biofleisch GmbH
Almstraße 15
4273 Unterweißenbach

Herbert Handlbauer GmbH
Holzstraße 5
4020 Linz

Franz Berger GmbH & Co KG
Betriebsgebiet 17
3153 Eschenau an der Traisen
Ansprechpartner

Grandits GmbH
Unterbachstraße 10
2860 Kirchschlag
Ansprechpartner

Ing. Franz Penz
Viehhandel
Rattenbergerweg 12
8740 Zeltweg
Ansprechpartner

 

Dokumente

Dokument

Datum

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung01.03.2023Öffnen AMA-Gütesiegel-Richtlinie RinderhaltungHerunterladen AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung
Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei Rinderhaltung05.11.2020Öffnen Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei RinderhaltungHerunterladen Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei Rinderhaltung
Beauftragung der Erstkontrolle Rinderhaltung 20.07.2022Öffnen Beauftragung der Erstkontrolle Rinderhaltung Herunterladen Beauftragung der Erstkontrolle Rinderhaltung
Betriebserhebung Rind05.11.2020Öffnen Betriebserhebung RindHerunterladen Betriebserhebung Rind
Checkliste Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz05.11.2020Öffnen Checkliste Rinder – Selbstevaluierung TierschutzHerunterladen Checkliste Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz
Eigenkontrollcheckliste Rinder und Kälbermast 05.11.2020Öffnen Eigenkontrollcheckliste Rinder und Kälbermast Herunterladen Eigenkontrollcheckliste Rinder und Kälbermast
Handbuch Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz05.11.2020Öffnen Handbuch Rinder – Selbstevaluierung TierschutzHerunterladen Handbuch Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz
Merkblatt Fremdkörpermanagement 05.11.2020Öffnen Merkblatt Fremdkörpermanagement Herunterladen Merkblatt Fremdkörpermanagement
Merkblatt Viehverkehrsschein 05.11.2020Öffnen Merkblatt Viehverkehrsschein Herunterladen Merkblatt Viehverkehrsschein
Qplus Rind - Information für Modulteilnehmer 22.01.2021Öffnen Qplus Rind - Information für Modulteilnehmer Herunterladen Qplus Rind - Information für Modulteilnehmer
Zusatzvereinbarung Rinderhaltung21.07.2022Öffnen Zusatzvereinbarung RinderhaltungHerunterladen Zusatzvereinbarung Rinderhaltung
Verpflichtungserklärung – Vermarktung ohne Stiere20.01.2021Öffnen Verpflichtungserklärung – Vermarktung ohne StiereHerunterladen Verpflichtungserklärung – Vermarktung ohne Stiere
Vollmacht 11.12.2020Öffnen Vollmacht Herunterladen Vollmacht
Erzeugervertrag20.11.2020Öffnen ErzeugervertragHerunterladen Erzeugervertrag
Negativliste Einzelfuttermittel19.11.2020Öffnen Negativliste EinzelfuttermittelHerunterladen Negativliste Einzelfuttermittel
Futtermittellieferschein20.11.2020Öffnen FuttermittellieferscheinHerunterladen Futtermittellieferschein
Kündigungsformular10.12.2020Öffnen KündigungsformularHerunterladen Kündigungsformular
Vorlage Dokumentation Schadnager30.11.2021Öffnen Vorlage Dokumentation SchadnagerHerunterladen Vorlage Dokumentation Schadnager

Ansprechpartner

Sabine Trunkl

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 4807
DI Georg Urban

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration

Tel: +43 50 3151 4493
Richard Stockinger

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 4949
Mag. Andreas Herrmann

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

Tel: +43 50 3151 426