Bei Tiefkühl-Gemüsemischungen gilt die sogenannte „Drittel-Regelung“ wie für andere Verarbeitungsprodukte. Diese besagt, dass Zutaten, die in Österreich nicht oder nicht in der erforderlichen Menge und/oder Qualität verfügbar sind, aus dem Ausland stammen dürfen. Diese Zutaten dürfen jedoch nicht mehr als ein Drittel des Produktes ausmachen. Es kann daher sein, dass eines dieser Gemüse in einer Mischung mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel nicht aus Österreich stammt, weil dieses in Österreich nicht verfügbar ist. Vl als Hintergrund: Bei Frischgemüse ist Österreich ganz gut versorgt, aber bei jenem für die Lebensmittelindustrie nicht überall.
beantwortet am 19. Jänner um 19:00Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist genau geregelt. Die Produzenten arbeiten nach den Anforderungen der Guten Agrarpraxis, also strenger als es die gesetzlichen Vorschriften verlangen. Eckpfeiler dieser Wirtschaftsweise sind gezielter Pflanzenschutz und exakte, lückenlose Aufzeichnungen. Müssen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, dann verwenden AMA-Obst-, Gemüse- und Kartoffelbauern eine sparsame und effiziente Ausbringungstechnik. Das wird beim Rückstandsmonitoring aufgrund von Blatt- und Fruchtproben kontrolliert. Im Labor werden die Proben dabei auf zirka fünfhundert Substanzen untersucht. Die Ergebnisse der Rückstandsdatenbank werden laufend ausgewertet. Sie erlauben uns ein effizientes Risikomanagement, das heißt wir können Stichprobenumfang und Probenarten rasch verändern.
beantwortet am 19. Jänner um 15:41Ja! Rot-weiß-rotes AMA-Gütesiegel steht für 100% Österreich. Die Tiere haben ihr gesamtes Leben in Österreich verbracht und wurden auch hier geschlachtet und zerlegt.
beantwortet am 12. Jänner um 10:10Sg Hr. P.,
den einzelnen Landwirten können Sie selbst nicht nachschauen. Die Daten sind in unseren Datenbanken, die wir zur Rückverfolgbarkeit nutzen, enthalten. Diese sind aus Datenschutzgrünen aber nicht öffentlich einsichtig.
Sie können mit der Nummer unter dem AMA-Gütesiegel aber den Produzenten auf unserer Website nachschauen. Die Liste fürs Fleisch finden Sie beispielsweise hier:
https://b2b.amainfo.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Alle_Dokumente/Alle_Dokumente/Frischfleisch_-_AMA-G%C3%BCtesiegel_Lizenznehmer.pdf
Herzliche Grüße
beantwortet am 6. Jänner um 12:00
Bio ist eine genau gesetzlich geregelte Wirtschaftsweise. Gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Bio-Verordnung.
Werfen Sie doch bitte mal einen Blick auf unsere Website https://bioinfo.at/das-kann-bio
Da finden Sie viele Erklärungen und viele Videos.
beantwortet am 15. Dezember um 15:35
Sehr geehrte Frau W.
bitte werfen Sie einen Blick auf unsere Website: https://b2b.amainfo.at/aktuelles/tierhaltung/
Da ist in Kurzvideos genau erklärt, wie die Anforderungen bei Boden- und bei Freilandhaltung ist. Zusätzlich gibt es dann noch die Bio-Tierhaltung. Da ist unter anderem noch zusätzlich biologisches Futter vorgeschrieben.
Die Haltungsform können Sie ganz einfach selbst nachprüfen, nämlich mit dem Code am Ei: 0 steht für Bio, 1 für Freiland, 2 für Bodenhaltung. 3 wäre Käfighaltung, aber die ist in Österreich und natürlich auch im AMA-Gütesiegel verboten. Sie können die Herkunft und die Haltung ganz genau nachprüfen, nämlich unter www.eierdatenbank.at
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte wieder an uns.
beantwortet am 15. Dezember um 18:15
Sg Hr. K.,
einfach auf www.eierdatenbank.at die Stempelung am Ei angeben, dann sieht man Herkunft und Haltungsform.
Lg
beantwortet am 4. Dezember um 15:37