
Mehr Bewegungsfreiheit für Milchkühe im AMA-Gütesiegel per 2024
Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt, wenn die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen.
Zahlreiche Molkereien beziehen aufgrund der Forderungen der Märkte nur mehr Milch von Lieferanten ohne dauernde Anbindehaltung. Für weitere Verbesserungen der Tierhaltungsstandards und um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, hat sich die AMA-Marketing entschlossen, das Verbot der dauernden Anbindehaltung früher umzusetzen. Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Jänner 2024 nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Vorschläge für die Richtlinienänderung wurde in den vergangenen Monaten mit den Branchenvertretern erarbeitet. Der Beschluss fiel gestern im zuständigen Fachgremium der AMA.
„Damit setzt das AMA-Gütesiegel gemeinsam mit der Branche einen weiteren Schritt bei der Weiterentwicklung einer Tierhaltung, die von Konsumenten anerkannt wird. So wie mit unserem Masterplan Schwein, der einen früheren Ausstieg aus dem Vollspaltenboden im AMA-Gütesiegel vorsieht, möchten wir auch bei der Milchviehhaltung Taktgeber sein“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.
Schwein
PA Ende dauernde Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel per 2024 | 28.07.2022 | Öffnen PA Ende dauernde Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel per 2024Herunterladen PA Ende dauernde Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel per 2024 |

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