Fleisch darf nur dann ein rot-weiß-rotes AMA-Zeichen tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Eine vergleichbar umfassende Herkunftsregelung gilt auch für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss bei Produkten mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel in einer heimischen Molkerei erfolgen. Für Eier mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen.
Es gibt viele Marken und Logos auf Nahrungsmitteln. Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel haben Alleinstellung: Ihre Vergabe erfolgt aufgrund des gesetzlichen Auftrages der AMA. Die dahinterliegenden Richtlinien müssen vom BMNT genehmigt werden.
Die Richtlinien werden in Fachgremien beschlossen. Diese setzen sich aus Experten der Bereiche Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel sowie AMA-Marketing zusammen. Alle Richtlinienbeschlüsse werden einem Lenkungsgremium vorgelegt, das die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Gesellschaft repräsentiert (Sozialpartner). Abschließend bedürfen die Richtlinien der Genehmigung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
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